Schadstoffe Klage gegen Asbest-Lager geplant

Krefeld · Anlieger der Breuershofstraße kämpfen weiter gegen Baupläne einer Entsorgungsfirma. Stadt sieht keinen Grund.

Theo Wirtz will mit weiteren Anliegern gegebenenfalls gegen die geplante Abfallbeseitigungsanlage an der Breuerhofstraße 46 klagen, wenn dort mit den Bauarbeiten begonnen wird.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Baugenehmigung für die geplante Abfall-Behandlungsanlage an der Breuershofstraße ruht. Vorerst. „Solange noch nicht über die vorliegenden Widersprüche entschieden ist, ruht sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller“, erklärt Umweltdezernent Thomas Visser. 132 Widersprüche von Anliegern des Gewerbegebietes in Fichtenhain sind bei der Stadt eingegangen. „70 davon sind inzwischen wieder zurückgezogen worden“, sagt Visser.

Als Grund hierfür sieht Anlieger Theo Wirtz ein Schreiben des Umweltamtes in den Osterferien, in dem auf die anfallenden Gebühren von zehn bis 500 Euro für einen Widerspruch hingewiesen und eine Frist gesetzt wurde, in der der Widerspruch noch zurückgezogen werden könne. „Das hat den ein oder anderen unsicher gemacht“, sagt Wirtz, der diese Form des Anschreibens im weitesten Sinne als Drohung versteht. Ihn und andere Firmeninhaber werde das nicht abhalten, sich weiter dafür einzusetzen, dass die Anlage gar nicht erst in Betrieb geht.

Die Stadt hat nach Prüfung das Bauvorhaben genehmigt

Das Unternehmen IK Umwelt (vormals IK Container- und Entsorgungsgesellschaft) mit Sitz an der Hülser Straße 706B hatte am 26. Juni 2017 einen Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage zur zeitweiligen Lagerung und zur sonstigen Behandlung von nichtgefährlichen Abfällen auf dem Grundstück Höffgeshofweg/Breuershofstraße vorgelegt. In der Halle ist beabsichtigt, Bodenmaterial zu sieben sowie Bauschutt zu brechen und dort ungefährliche Abfälle wie Metalle, ebenso aber auch gefährliche wie Asbest in Containern zu lagern. Die Kapazität der Anlage wird mit 90 000 Tonnen pro Jahr angegeben, die Lagerkapazität mit 5299 Tonnen, zehn Tonnen davon entfallen auf gefährliche Abfälle.

Die Stadt hat inzwischen unter Einbeziehung aller Fachbehörden das Vorhaben geprüft und genehmigt. Für Wirtz und seine Mitstreiter ein Unding. „Das ist in diesem Gewerbegebiet mit Wohnbebauung und Lebensmittelproduktion gar nicht genehmigungsfähig“, sagt Wirtz, der in seiner aktiven Zeit als CDU-Politiker die Änderung des nun von der Stadt herbeigezogenen Bebauungsplanes 788 mitentschieden hatte. Damit sollte verhindert werden, dass sich in dem kleinteiligen Gebiet für produzierendes Gewerbe auch Spielhallen und Bordelle ansiedeln. „Alles andere in dem B-Plan ist jedoch geblieben“, sagt Wirtz. Die Abfallbehandlungsanlage sei kein Gewerbe, sondern eine industriemäßige Versorgung – und damit gebe der Bebauungsplan die Sondergenehmigung nicht her.

Laut Planrecht sei Ablehnung
des Betriebs nicht möglich

Visser sieht das anders. Der ganze Bereich sei gewerblich geprägt, das Thema Wohnen dort nicht prägend und damit auch kein Ausschlusskriterium für eine solche Anlage. „Wenn das Planrecht das hergibt, darf die Stadt einen solchen Antrag auf Errichtung nicht ablehnen“, sagt Visser. Im Rahmen einer Umweltprüfung musse das Unternehmen nachweisen, dass bei den zu transportierenden und zu verarbeitenden Stoffen bei einer Einhausung in der Halle Schadstoffe nicht nach draußen gelangen können. Das habe die Firma nachgewiesen. „Ob sie das einhält, ist eine Frage von künftigen Kontrollen“, so Visser.

In der Vergangenheit hat es laut Wirtz schon einmal durch einen Baudezernten eine Sondergenehmigung, damals für die Firma Grafenberg, gegeben, die auf dem ehemaligen Küsters-Gelände Aluschrott aufarbeite. Alle Lastwagen mit Anhänger fahren seitdem über den Sterkenhofweg zur Anrather Straße. „Deren Anzahl ist nirgendwo aufgeführt“, sagt Wirtz, der durch die neue Firma weitere Verkehrs- und Lärmbelästigung fürchtet. Für das Gewerbegebiet seien damals 59 Dezibel als Maximum angegeben worden. „Künftig reden wir über 66 Dezibel. Das sind nicht zehn Prozent mehr, sondern der Schalldruck wird zum Quadrat gerechnet und damit ist eine Überschreitung bis zu 30 Prozent möglich“, erklärt der Unternehmer.

Auch die bislang gültige Abstandsregelung sehen die Gegner der Neuansiedlung nicht gegeben. „Wir mussten für den zehn Meter breiten Bereich noch Pflanzpläne vorlegen“, so Wirtz, „jetzt wird von der Stadt für diesen Bereich eine Lkw-Waage zugelassen.“ Bei dem zu erwartenden Lkw-Aufkommen sei mit einer Warteschlange von Lkw teils mit laufendem Motor zu rechnen.

Widerspruchsbescheide werden spätestens im Juni verschickt

Spätestens im Juni will die Stadt die Widerspruchsbescheide raus geschickt haben. Eine Drohung sieht Visser nicht darin, die Absender der eingereichten Widersprüche auf die Gebührenordnung der Stadt hingewiesen zu haben. „Wie beim Straßenverkehrsamt oder bei Pass-Angelegenheiten ist es üblich, für Dienstleistungen der Kommune Gebühren abzurechnen – auch so bei Widersprüchen, das wissen viele nicht“, sagt Visser. Der angerufene Petitionsausschuss ebenso wie die Landesumweltbehörde habe sich mit dem Antrag auf Betrieb der Anlage beschäftigt. „Die von der Stadt ausgesprochene Genehmigung enthält danach keine Fehler.“ Sobald die Widerspruchsbescheide raus sind, könne die IK Umwelt mit dem Bau beginnen. Die Gegner der Anlage wollen in dem Falle dagegen klagen und gegebenenfalls einen Baustopp erzwingen. Der Ausgang bleibt spannend.