Corona-Tests an Schulen Testpflicht: Schön-Appell an das Land
Stadtdirektor Markus Schön hat aus Gesprächen mit Vertretern von Krefelder Schulen und Kindergärten eine Überzeugung mitgenommen: „Es besteht der Wunsch, in der Corona-Politik weiter mit Vorsicht zu agieren.“ Deshalb versteht er nicht, warum die Landesregierung ab Montag, 28. Februar, Lockerungen bei der Testpflicht an den Schulen einführt.
Konkret: Die Testpflicht für geimpfte oder genesene Schüler und Lehrkräfte wird aufgehoben. Ab sofort müssen nur solche Personen getestet werden, die nicht immunisiert sind. Sie müssen dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel im Elternhaus, einen Antigen-Selbsttest durchführen. Die Umstellung von dem zweimal wöchentlichen PCR-Pooltestverfahren auf Antigen-Selbsttests gehe mit einer Erhöhung der Testhäufigkeit einher, hat die Landesregierung dazu erklärt. Die Schulkonferenz könne für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Im Übrigen werde an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren fortgeführt.
Schön kritisiert die Verlagerung der Testungen ins Elternhaus. Da Omikron selbst durch Geboosterte weitergetragen werde, appelliert an das Land, es bei der bisherigen Testpflicht für alle zu belassen. Die tägliche Kontrolle der Immunisierung sei aufwändiger als drei Tests pro Woche. Lolli-Antigen-Schnelltests müsse es für Grundschulen sowie 5./6. Schuljahre geben. Eine verbindliche Teststrategie brauche es über die Osterferien hinaus. Für die Kitas kündigt Schön eine Rückkehr zu den Lolli-PCR-Pool-Tests ab 1. April an. WD