Gericht Sechs Jahre Haft für Handel mit Heroin
Krefeld · 26-Jähriger hatte laut Landgericht fast sechs Kilo der Droge in Krefeld in Umlauf gebracht.
Ein 26-Jähriger muss für sechs Jahre wegen Drogenhandels ins Gefängnis. Zwei Mittäter müssen entweder gar nicht hinter Gitter oder nur zweieinhalb Jahre. Die Männer haben nach Überzeugung des Landgerichts mit Heroin gehandelt und dieses auch aus den Niederlanden nach Deutschland eingeschmuggelt.
Bereits Anfang des Monats hatten die Angeklagten die Taten gestanden. Den Geständnissen voraus ging eine so genannte Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Gegen ein lückenloses Geständnis wurden den Angeklagten bestimmte Strafrahmen in Aussicht gestellt. Dabei blieb das Gericht auch.
Der 26-Jährige war der Haupttäter. In der Zeit von August 2019 bis Januar 2020 hat er fast sechs Kilo Heroin aus den Niederlanden bezogen und in Krefeld verkauft. Er wurde verurteilt wegen unerlaubten Besitzes und Einfuhr von Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge.
Beihilfe geleistet hat ihm ein 29-Jähriger. Er habe insbesondere bei Verkäufen in der Krefelder Innenstadt als Begleitschutz für den Hauptangeklagten fungiert und nur in wenigen Fällen selbst gehandelt haben. Er kam mit der höchstmöglichen Strafe aus, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden darf: zwei Jahre. Hätte das Gericht nur einen Monat mehr verhängt, ließe das Gesetz keine Bewährung mehr zu. Für ihn hat gesprochen, dass er im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten bisher nicht vorbestraft ist. Die beiden anderen Männer sind bereits wegen Drogendelikten vorbestraft.
Der dritte Angeklagte, ein 27-Jähriger aus dem niederländischen Roermond, wurde am 13. Januar zusammen mit den anderen Verurteilten von der Polizei verhaftet. Er hatte ein halbes Kilo Heroin aus den Niederlanden nach Krefeld geschmuggelt. Er muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Für ihn gilt die Devise: „Mitgefangen – Mitgehangen“. Denn genau in dem Moment, als er die Drogen übergeben wollte, griff die Polizei zu. Sie hatten die Hauptangeklagten schon länger beobachtet. Der Haftbefehl gegen ihn wurde vorläufig aufgehoben. Er wird später allerdings zur Haft antreten müssen. Der Haupttäter, der auch noch wegen seiner Drogensucht in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird, muss dagegen weiter im Gefängnis bleiben.
Unklar ist nach wie vor, wer die niederländischen Hintermänner des Trios waren.