Krefeld: Suche nach Säugling wird fortgesetzt
Krefeld. Im Fall der mit ihrem Säugling aus einem Krankenhaus in Krefeld geflohenen Eltern hat das Familiengericht die Ansicht des Jugendamtes bestätigt.
Demnach sei eine Kindeswohlgefährdung für den wenigen Tage alten Jungen nicht auszuschließen. Die mündliche Weisung zur Inobhutnahme des Kindes ist damit formal bestätigt worden.
Durch den positiven Gerichtsbeschluss wurden „Teile der elterlichen Sorge“ und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen. Die Behörde hat eine Vermisstenanzeige aufgegeben. Die unterbrochene bundesweite Fahndung nach dem Kind wird fortgesetzt. Das bestätigte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der WZ.
Am vergangenen Donnerstag war der zwei Tage alter Säugling von seinen Eltern unbefugt von der Kinderklinik im Helios Krankenhaus mitgenommen worden. Aufgrund der familiären Situation hatte das Jugendamt Krefeld die Vormundschaft für das Kind beantragt. Die junge Frau bekam die Auflage, dass Kind im Krankenhaus zu lassen. Sie durfte den Säugling aber weiterhin im Gebäude betreuen. Für Freitag war ein weiteres Gespräch vereinbart worden. Um 18 Uhr am Donnerstagabend stellte dann eine Schwester aus dem Helios Krankenhaus fest, dass die Eltern die Kinderstation mit dem Säugling verlassen hatten. Vermutet wird, dass sich die Familie nun in Polen aufhält. hoss