Gericht Urteil nach Überfall mit Machete

Krefeld · Gleich zweimal hat ein Krefelder (21) einen Kiosk überfallen. Dafür muss der Drogensüchtige zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Vor dem Krefelder Landgericht musste sich am Freitag ein 21-Jähriger verantworten. Er hatte einen Kiosk zweimal überfallen.

Foto: Thomas Lammertz

Mit einer Machete bewaffnet soll ein 21-jähriger Krefelder gleich zweimal im September des vergangenen Jahres einen Kiosk an der St.-Anton-Straße überfallen haben. Dafür musste er sich am Freitag vor dem Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 12. September mit einem weiteren Mann den Kiosk betreten zu haben und dem Inhaber ins Gesicht geschlagen zu haben, um an sein Geld zu gelangen. Der zweite Täter ist noch immer unbekannt. Der Kioskbesitzer hatte sich zunächst geweigert, bis der Angeklagte ein weiteres Mal auf ihn eingeschlagen hatte. Dafür gab der Überfallene seinen Angreifern 20 Euro. Die nahmen sich dazu noch zwei Packungen Zigaretten.

Am 15. September folgte
ein zweiter Überfall

Damit war der Überfall aber noch nicht vorbei. Denn jetzt soll der unbekannte Mittäter eine Machete herausgeholt haben, die zuvor in einem Pullover eingewickelt war. Der Kioskbesitzer wurde aufgefordert, seinen Personalausweis herauszugeben. Unter dem Eindruck der großen Klinge soll er das auch getan haben.

Bevor sie gingen, sollen die Beiden dem Mann noch gedroht haben, dass sie ihn mit der Machete angreifen würden, wenn er die Polizei rufe. Nachdem die mutmaßlichen Täter weg waren, griff das Opfer aber trotzdem zum Telefon und alarmierte die Ordnungshüter.

Am 15. September soll der Angeklagte ein weiteres Mal versucht haben, den Kiosk zu überfallen. Diesmal hatte er sich, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Machete auf den Rücken geschnallt. Wieder wollte er Geld und Zigaretten haben. Als allerdings ein Kunde den Kiosk betrat, soll der Angeklagte ohne Beute geflohen sein.

Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an. Sie hingen laut Urteil wohl mit der Drogensucht des Mannes zusammen. Er habe sich Geld für Betäubungsmittel beschaffen wollen. Er muss daher nicht nur zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, sondern wird auch in einer Entziehungsanstalt untergebracht.