Landgericht Krefelder angeklagt: Handel mit elfeinhalb Kilo Marihuana

35-Jähriger will sich an einem der nächsten Prozesstage vor dem Landgericht zu den Vorwürfen äußern. Die Anklage gegen ihn lautet auf „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ in 13 Fällen.

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Krefeld. Die Ermittlungen gegen einen 35-jährigen Krefelder brachte ein 30-Jähriger ins Rollen, der beim Prozessauftakt vor dem Landgericht am Mittwoch doch nichts mehr sagen wollte. Derzeit sitzt er eine Haftstrafe von sieben Jahren wegen Drogenhandels ab.

In den Jahren 2014 und 2015 hatte er im großen Stil mit Drogen gehandelt. Insgesamt warf ihm die Staatsanwaltschaft seinerzeit den Handel mit 49 Kilogramm Drogen, hauptsächlich Marihuana, vor.

In seinen Geständnissen belastete er auch seine mutmaßlichen Handelspartner schwer. Einer von diesen soll der Angeklagte aus Krefeld gewesen sein.

Die Anklage gegen ihn lautet auf „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ in 13 Fällen. Insgesamt geht es um ein Volumen von rund elfeinhalb Kilogramm Marihuana, die der Angeklagte erhalten und dann zum Weiterverkauf eingesetzt haben soll.

Von 2014 bis 2016 soll er von einem Kurier bei elf Gelegenheiten jeweils ein Kilogramm Marihuana unterschiedlicher Qualität erhalten haben. Auch im Juli und August 2016 soll er von einem weiteren Kurier eine Menge von mindestens 400 Gramm beziehungsweise einem Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden bekommen haben.

Da hatte ihn die Drogenfahndung aber schon im Visier. Denn bei der sich an die letzte Lieferung anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sollen gut dreieinhalb Kilogramm Marihuana und zweieinhalb Kilogramm Amphetamin aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen noch nicht einlassen. Sein Verteidiger kündigte allerdings an, dass er sich an einem der kommenden Prozesstage dazu äußern werde.

Der Zeuge konnte schweigen, weil nicht sicher war, dass bei seiner Verurteilung alle Fälle abgedeckt werden, bei denen er mutmaßlich mit dem Angeklagten ins Geschäft gekommen war. Da er sich aber bei wahrheitsgemäßer Aussage über Geschäfte, die nicht abgeurteilt werden, unter Umständen selbst belastet hätte, billigte ihm das Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.