Anzeige erstatten als Hobby Immer mehr Krefelder erstatten bei Parkverstößen Privatanzeige
Krefeld · Nicht erst seit Bekanntwerden des „Anzeigenhauptmeisters“ steigen in Krefeld die Zahlen von Privatanzeigen. Die Stadt bezeichnet diese als hilfreich, sofern denn alle erforderlichen Daten auch einwandfrei sind.
In den Medien hat er sich einen Namen als „Anzeigenhauptmeister“ gemacht. Niclas M. hat es sich zum Hobby gemacht, Falschparker anzuzeigen. In mindestens einer deutschen Stadt möchte er einmal eine Anzeige an die Behörden melden. Mehr als 4000 Anzeigen hat er bereits erstattet und mit seiner Arbeit offenbar auch einige Krefelder zum Nachahmen animiert. Das Phänomen der Privatanzeigen nimmt in Krefeld zu.
Die Stadt Krefeld bietet die Möglichkeit, Privatanzeigen in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel im Bereich ruhender Verkehr, über das städtische Serviceportal, eine E-Mail-Adresse oder per Telefon einzureichen. Und von dieser Möglichkeit wird rege Gebrauch gemacht. „Die Zahl der Anzeigen hat sich im Laufe der vergangenen Jahre kontinuierlich gesteigert“, erklärt Stadtsprecher Sebastian Peters. 5543 Meldungen sind demnach im vergangenen Jahr an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet worden, 2022 waren es 5455 gemeldete Verstöße, 2021 nur 4821. Allein für dieses Jahr sind bis 30. April 1726 Verstöße von Krefeldern gemeldet worden.
Und wie steht die Stadt zu diesen Meldungen? „Privatanzeigen können hilfreich sein, da der Außendienst nicht 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche überall präsent sein kann“, sagt Peters. Jeder Meldung werde nachgegangen. Dabei sei der Arbeitsaufwand für das Erfassen dieser Anzeigen unterschiedlich hoch. „Das Überprüfen der Örtlichkeiten kann einen großen Zeitaufwand darstellen. Zudem sind die Angaben oftmals fehlerbehaftet beziehungsweise unvollständig“, erklärt der Stadtsprecher. Grundsätzlich gilt: Anonym erstattete Anzeigen werden nicht bearbeitet. Bedeutet: Wer eine Anzeige erstattet, muss sich im Klaren darüber sein, dass ein mögliches Verfahren – zum Beispiel in kleinen Anliegerstraßen und Siedlungen – auch Anlass einer Nachbarschaftsstreitigkeit werden kann. Über den Weg der Akteneinsicht oder spätestens bei der Gerichtsverhandlung wird schließlich bekannt, wer die Anzeige erstattet hat.
Anzeigen-Schwerpunkt
an der Rheinstraße
„Alle belastbaren Anzeigen mit vollständigen Angaben werden geahndet, das heißt, die Anzeigen führen dann zu Verwarngeldern und gegebenenfalls zu Bußgeldern“, berichtet Peters. Telefonischen Hinweisen gehe der Außendienst zeitnah nach, sofern dies aufgrund der Angaben möglich ist. Sollte sich ein Fall bereits erledigt haben, wäre es hilfreich, „wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch dann melden“, bittet Sebastian Peters. „In vielen Fällen fährt der Außendienst zeitnah raus und die gemeldete Parksituation bestätigt sich vor Ort nicht.“ Eine ärgerliche Situation, vor allem, wenn sie nicht ausreichend dokumentiert wurde, dementsprechend nicht nachvollzogen werden kann.
Der sogenannte „Anzeigenhauptmeister“ Niclas M. nutzt für seine Meldungen die App weg.li – die auch in Krefeld rege genutzt wird. Dort können Beweisfotos von Falschparkern hochgeladen und der mutmaßlich begangene Verstoß zusätzlich beschrieben werden. Per E-Mail geht die Anzeige dann an das zuständige Ordnungsamt. 391 Anzeigen verzeichnete das Portal im letzten Quartal für Krefeld – angefertigt von gerade einmal 35 Benutzen. Allein 230 entfielen auf den Stadtteil Mitte, wo wiederum im Bereich der Rheinstraße oft falsch geparkt wird. Auf einer Karte lassen sich die Anzeigengründe erkennen: „Sie parkten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) und behinderten +) dadurch Andere“, heißt es in einer Anzeige, die am 8. Mai gefertigt wurde. Und: „Sie hielten auf einem unbeschilderten Radweg und behinderten +) dadurch Andere“, heißt es in einer Anzeige vom 24. April dieses Jahres.
In Hüls haben in dieser Woche gleich mehrere Falschparker für Ärger gesorgt. Im Bereich am Hülser Markt sind am 21. Mai sechs Anzeigen über weg.li erstattet worden. Der Grund: „Sie parkten auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer Fußgängerzone, der durch Zeichen 239/240/241/242.1 gesperrt war.“