Bußgelder drohen Pferdeweiden in Krefeld: Bremsenfallen gefährden seltene Insekten

Krefeld · Seit mehreren Jahren werden Bremsenfallen auf Pferdeweiden aufgestellt. Doch auch für besonders geschützte Insekten können die Vorrichtungen gefährlich werden.

Pferde sind an den ersten warmen Tagen besonders von Bremsen betroffen.

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Mit den ersten warmen Tagen grasen auch Pferde wieder auf ihren Weiden. Damit beginnt auch die Saison für Bremsen. Sie fliegen gezielt Warmblüter an und ihre Stiche sind schmerzhaft. Nur die Weibchen dieser Fliegenart sind kräftige Blutsauger und benötigen das Blut zur Entwicklung ihrer Eier.

Daher werden seit mehreren Jahren Bremsenfallen auf Pferdeweiden aufgestellt. Eine Bremsenfalle besteht meist aus einem schwarzen Ball, der durch Sonnenstrahlung erwärmt wird und die Bremsen durch eine trichterförmige Vorrichtung in ein Fanggefäß lockt, in dem sie absterben.

Eine aktuelle Studie aus Ostwestfalen zeigt laut Stadtverwaltung, dass Bremsenfallen auch viele andere Insektenarten fangen, darunter besonders geschützte Schmetterlings- und Wildbienenarten. Der Anteil an gefährdeten Arten bei dieser Fangmethode ist demnach sehr hoch. Dagegen würden nur wenige Bremsen gefangen, unter vier Prozent der Gesamtzahl an Einzeltieren.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld weist darauf hin, dass durch den Einsatz von Bremsenfallen in der freien Natur das Fang- und Tötungsverbot von besonders geschützten Tierarten gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz betroffen ist. Des Weiteren ist es gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 1 der Bundesartenschutzverordnung verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Da Bremsenfallen Insekten in größeren Mengen und auch wahllos fangen sowie abtöten, hat das Land Nordrhein-Westfalen Folgendes erlassen: Innerhalb eines FFH- oder Naturschutzgebiets oder eines gesetzlich geschützten Biotops dürfen diese Fallen nicht mehr aufgestellt werden. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen vor, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Auch außerhalb der Schutzgebiete ist der Einsatz von Bremsenfallen jeglicher Art nur noch auf die Hauptflugzeit der Bremsen vom 1. Juni bis einschließlich 15. September zu beschränken. Durch diese zeitliche Eingrenzung werde zumindest der Beifang an besonders geschützten Insektenarten vermindert. Diese räumliche und zeitliche Steuerung sei als eine der vielen Maßnahmen zum Insektenschutz vor dem Hintergrund des weltweiten Rückgangs an Insektenarten unbedingt notwendig. Alternativ könnten insbesondere Pferdehalter auf Alternativen wie Schutzdecken, Kopfmasken oder Repellents zurückgreifen.

Ansprechpartner bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld sind Andrea Funke, Telefon 86- 4427, sowie Gerrit Zillinger, Telefon 86-2493, alternativ kann eine E-Mail an die Adresse artenschutz@krefeld.de gesendet werden. Red

(wz)