Krefelder scheitert mit Grundsteuer-Klage
Berufung: Nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nun Verfassungsbeschwerde.
Krefeld. Peter Leuchtenberg hält die Grundsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum für verfassungswidrig. Daran hat auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster nichts geändert, das die Klage des Krefelders und seiner Ehefrau am Mittwoch abgewiesen hatte. Die Leuchtenbergs waren bereits vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgerichts gescheitert. Die Zulassung der Berufung wurde nun aber auch in Münster verworfen, weshalb das Ehepaar nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben will.
Margit und Peter Leuchtenberg hatten sich gegen einen Grundsteuerbescheid der Stadt Krefeld von 2005 zur Wehr gesetzt und bereits seinerzeit angekündigt, einen Präzedenzfall schaffen zu wollen. Denn das Ehepaar glaubt, dass die Steuer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Es argumentiert, dass die Gewerbesteuer als Sonder-Körperschaftsteuer nicht die Lebensverhältnisse des Eigentümers berücksichtige - ebensowenig die Familienverhältnisse oder mit dem Grundbesitz zusammenhängende Schulden.
Nachdem bereits verschiedene Gerichte, darunter der Bundesfinanzhof, in ähnlich gelagerten Fällen Klagen abwiesen, ist die Hoffnung bei Peter Leuchtenberg doch ein wenig gesunken, wie er gegenüber der WZ einräumte. Doch die wolle er nicht aufgeben, stünden doch im zuständigen Senat des Bundesverfassungsgericht jetzt personelle Änderungen an.