Brexit Ausländerbehörde informiert zu Brexit-Szenarien
Stadtteile · Britische Staatsangehörige in Krefeld erhalten demnächst Informationsschreiben.
Ganz Europa schaut in diesen Tagen nach London. Besonders für in Deutschland lebende britische Staatsangehörige und ihre Familien sind die verschiedenen Szenarien für den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) Anlass für große Unsicherheit. Der Fachbereich Migration und Integration der Stadt Krefeld möchte zur Aufklärung der Situation beitragen: Bis zum geplanten Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März sind britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen wie gewohnt freizügigkeitsberechtigt.
Das bedeutet, dass sie grundsätzlich das Recht haben, sich in der EU frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen, sich dort aufzuhalten und zu arbeiten. Unabhängig von einem Austritt mit oder ohne „Deal“ plant die Bundesregierung Übergangsfristen für die Umsetzung der neuen Rechtslage ein.
Im Fall eines ungeregelten Brexit ist von zunächst drei Monaten die Rede. Während dieser Zeit können bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen weiterhin ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten. Für den weiteren Aufenthalt werden die Betroffenen dringend gebeten, einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen. Im Fall eines geregelten EU-Austritts sind bis zu drei Jahre für die Umsetzung des dann gültigen Austrittsabkommens geplant.
Die Ausländerbehörden arbeiten jedoch schon vor dem Austrittsdatum an einer möglichst bürgerfreundlichen Umsetzung. Denkbar sind etwa freiwillige Registrierungs- und Antragsverfahren, um unnötige Wartezeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. In den kommenden Tagen versendet die Abteilung Migration ein entsprechendes Informationsschreiben an in Krefeld lebende britische Staatsangehörige. Aktuelle Hinweise sind zudem online auf den Seiten des Fachbereichs Migration und Integration zu finden unter: