Kultur Opern fordern Fahrplan zur Wiedereröffnung

Krefeld · Mehrere Häuser, unter ihnen auch das Theater Krefeld, haben sich zu Wort gemeldet.

Auch Intendant Michael Grosse bemängelt Perspektiven für eine Öffnung von Theatern. Das Theater habe indes gute Konzepte.

Foto: nein/Jochmann, Dirk (dj)

Opernhäuser aus Nordrhein-Westfalen, unter denen auch das Theater Krefeld und Mönchengladbach zu finden ist, haben eine baldige Wiederaufnahme des Vorstellungsbetriebes gefordert. Demnach soll die Politik „einen realistischen und zügigen Zeitplan“ erarbeiten und „dafür in einen direkten und konstruktiven Dialog mit den Kulturschaffenden“ treten. Ziel dieses Dialoges müsse es sein, „den Vorstellungsbetrieb baldmöglichst, jedoch spätestens ab dem 1. September 2020, wiederaufzunehmen“, hieß es am 1. Mai in einer Mitteilung mehrerer Opernhäuser in NRW, die sich auf Initiative des Theaters Dortmunds zusammengeschlossen hatten. Das hieße, sollte diese Möglichkeit realisierbar sein, dass die Theater mit der kommenden Spielzeit, die im Herbst 2020 beginnen würde, planen könnten.

Anlässlich der Vorstellung des Spielplans der kommenden Saison hatte der Generalintendant des Theaters Krefeld und Mönchengladbach, Michael Grosse, auch betont, dass man sich von der Politik mehr erhofft habe: „Wir sind traurig darüber, dass wir bei all den Lockerungszenarien aus politischer Sicht keine Rolle spielen.“ Hausintern werde intensiv an Konzepten gearbeitet, die einen – wenn auch eingeschränkten und veränderten – Spielbetrieb ermöglichen könnten, hieß es in einer Mitteilung des Theaters.

In der gemeinsamen Verlautbarung der Opernhäuser werden ähnliche Töne angeschlagen: Man sei „in der Lage, Stückauswahl, Inszenierungen und das Besuchermanagement so anzupassen, dass diese den medizinischen und hygienischen Vorgaben entsprechen“.

Die Theater – unter ihnen auch das Aalto-Musiktheater Essen, das Musiktheater im Revier Gelsenkirchen, die Oper Wuppertal, das Landestheater Detmold und das Theater Münster – verwiesen auf die „in vielen Fällen existenzielle Betroffenheit besonders der freien Künstlerinnen und Künstler durch die behördlich angeordneten Einschränkungen“. Es sei deshalb „zwingend erforderlich, einen Fahrplan zur zügigen Aufnahme des Vorstellungsbetriebes zu erarbeiten, um einerseits individuelle soziale Härten abzuwenden und gleichzeitig die Grundlagen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung des Kulturstandortes Deutschland mit seiner weltweit einzigartigen Theaterlandschaft zu erhalten“.

Notwendig sei „eine ausreichende Vorlaufzeit von zehn Wochen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten von Lockerungen bestehender Einschränkungen“. dpa/Laki