Revision Landgericht korrigiert Urteil nach Baby-Misshandlung
Krefeld. Im neu aufgerollten Prozess um die lebensgefährliche Misshandlung eines Babys in Krefeld hat die Mutter eine mildere Strafe bekommen. Statt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilte sie das Landgericht am Freitag nur noch zu einem Jahr und neun Monaten - ebenfalls auf Bewährung.
Die inzwischen 25-Jährige war erst fünf Stunden, nachdem sie ihr Kind schwer verletzt vorgefunden hatte, ins Krankenhaus gefahren. Ihr Lebensgefährte war wegen versuchten Totschlags bereits rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte das Baby mit einem Schlagstock traktiert.
Die Frau habe zwar das Leiden ihres Kindes verlängert, folgerte das Gericht. Eine Misshandlung, die die Folgen verschlimmerte, sei aber nicht feststellbar. Daher sei sie nur wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu verurteilen.
Die Nebenklage hatte mit ihrer Revision eine härtere Strafe angestrebt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil daraufhin aufgehoben. Das Kind ist nicht mehr in der Obhut der Mutter.(dpa)