Lutherplatz: Alkoholiker hinterlässt eine Spur der Gewalt

Wegen Körperverletzung in fünf Fällen muss der Täter für zwei Jahre hinter Gitter. Eine Therapie lehnt er ab.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung in weiteren vier Fällen hat die zweite großen Strafkammer einen 48-jährigen alkoholabhängigen Mönchengladbacher jetzt zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ein älteres Urteil mit vier Monaten Bewährung ist dabei berücksichtigt. Auf eine vom Verteidiger geforderte neue Bewährungsstrafe wollte sich das Gericht nicht einlassen. Die Begründung: Es fehle dem Gewalttäter an Einsicht, sich einer Entziehungskur zu unterziehen.

Dabei wurden drei Anklagepunkte fallen gelassen. Die Zeugen waren nicht erschienen. Deshalb wurden der versuchte Diebstahl bei einem Discounter am Nauenweg, der Diebstahl eines Fahrrads aus dem Hof eines Hauses und der Raub von DVDs aus der Wohnung eines Bekannten nicht berücksichtigt.

Nicht an Zeugen fehlte es bei den anderen Taten, die sich alle im Umfeld der Trinkerszene am Lutherplatz zwischen Juli und August 2013 ereigneten.

Im Juli fuhr der geständige Täter mit einem Rad absichtlich in die Beine eines Mannes, der ihm acht Euro schuldete. Unter Schlägen und Tritten wollte er den Schuldner nötigen, das Geld zurückzuzahlen, wobei er im Lauf der Auseinandersetzung den Betrag zunächst auf 150 und schließlich auf 200 Euro erhöhte.

Innerhalb eines knappen Monats geriet er gleich zwei Mal mit einem Krefelder aneinander, dem er mit einem Kniestoß ins Gesicht eine blutende Wunde im Mund verpasste. Der Mann wollte ihm kein Bier ausgeben. Aus dem gleichen Grund versetzte er dem Mann beim zweiten Mal einen Faustschlag und schlug ihm ein Stück eines Zahnes aus.

Zwei Augenzeuginnen hatten eine weitere Tat an einer Bushaltestelle am Lutherplatz beobachtet. Dort versetzte der Mann seinem Opfer Schläge, die zum Nasenbluten führten. Anschließend drückte er es gegen die Wand des Wartehäuschens und forderte 20 Euro. Angeblich hatte sich der Täter darüber echauffiert, dass das Opfer an der Haltestelle urinierte. Die Gewalt richtete sich jedoch nicht nur gegen Trinkkumpane, sondern auch gegen seine frühere Lebensgefährtin, die ebenfalls alkoholabhängig ist. Nach einem Streit mit Schlag und Sturz beklagte sie Schrammen und den Verlust eines Zahns.

Dennoch möchte sie mit ihm wieder zusammenkommen: „Wenn er nicht trinkt, kann er so lieb sein“, beteuerte sie.

Den zweijährigen Aufenthalt in einer geschlossen Anstalt mit dem Ziel des Entzugs lehnte der Täter ab. Der Richter schloss daraufhin eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mangels Einsicht aus. Auch der Gutachter schätzte die Erfolgsaussichten einer solchen Therapie als gering ein und ließ den Alkoholkonsum nicht als Grund für eine Schuldunfähigkeit gelten.