Gericht Mehr als ein Jahr Haft nach Prügelattacke

Zwei Krefelder haben ihren Vermieter im Streit angegriffen.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Ein gebrochenes Jochbein, ein gebrochenes Nasenbein und ein Auge, dessen Sehkraft um 40 Prozent gemindert ist — das ist das Ergebnis eines Streits im August des vergangenen Jahres in Krefeld. Da hatten sich zwei Krefelder, 40 und 45 Jahre alt, mit ihrem Vermieter angelegt. Montag mussten sie sich dafür vor dem Amtsgericht verantworten.

Der jüngere der beiden Männer soll dem 59-jährigen Vermieter einen kräftigen Fausthieb genau ins Gesicht verpasst haben. Der andere soll zumindest bei einer vorigen Rangelei dabei gewesen sein. Ein Tritt in die Genitalien des Opfers konnte indes nicht nachgewiesen werden. Die Richterin war von der Schuld der beiden Krefelder überzeugt und verhängte Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten für den Jüngeren, der zugeschlagen hatte, sowie acht Monaten für den Älteren.

Vorausgegangen waren Mietstreitigkeiten. Die Dachgeschosswohnung der beiden Männer soll nicht bewohnbar gewesen sein. Als sie keine Miete mehr zahlten, sei das Wasser abgestellt worden. Als der 40-Jährige am Tattag dann auf den Hausmeister und den Vermieter des Mehrfamilienhauses traf, gab es direkt Streit. Der Angeklagte sagte, dass er von beiden am Hals gepackt wurde und sich im Gemenge nur verteidigt habe. Er sei dann hoch und habe seinen Mitbewohner geholt. Gemeinsam seien die beiden Männer dann wieder runter gegangen, „um die Sache zu klären“, wie es die Richterin ausdrückte.

Der Vermieter, der locker einen Kopf kleiner als die Angeklagten ist, sagte, dass er nicht mal gewusst habe, mit wem sich der Hausmeister da gerade streitet. Auf die Frage, ob er den Angeklagten gewürgt habe, sagte er: „Aus welchem Grund? Ich kannte den ja gar nicht.“ Die Verwaltung seiner Häuser habe er in die Hände einer Wohnungsverwaltung gegeben.

Nachdem der Angeklagte mit seinem Mitbewohner wieder nach unten gekommen sei, habe der Hausmeister das einzig Richtige getan: „Nämlich wegzurennen.“ Er selbst habe noch versucht, über den Hof zum Büro der Wohnungsverwaltung zu kommen. Dort hätten die Männer ihn aber eingeholt und der Jüngere zugeschlagen. Das gab der auch zu. Allerdings sei er vorher angegangen worden und habe sich verteidigt. Das nahm ihm die Richterin allerdings nicht ab.

Die Körperverletzung habe eine „gemeinschaftliche Begehungsweise“ ausgezeichnet, daher wurde auch der zweite Angeklagte verurteilt, der nicht zugelangt hatte. Beide Männer waren schon erheblich vorbestraft und hatten auch schon Gefängnisaufenthalte hinter sich gebracht. Eine Bewährungsstrafe kam deswegen nicht mehr in Betracht.