Mietverträge genehmigen

CDU will Merkblatt zu meldepflichtigen Inhalten.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld hat beantragt, folgende Beschlüsse zu fassen: Der Rat der Stadt Krefeld genehmigt alle nach §19 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld nicht zu beanstandenden Mietverträge zwischen einzelnen Ratsmitgliedern, Bezirksvertretern und sachkundigen Bürgern, um im Sinne der Bewohner der einzelnen Wohnungen eine mögliche schwebende Unwirksamkeit der Mietverträge zu beenden. Davon auszunehmen seien explizit die Mietverträge, die laut Rechnungsprüfungsausschuss weiterer Überprüfung bedürfen. Zudem sollen zukünftig bei Übernahme eines politischen Mandates in den politischen Gremien der Stadt Krefeld die Hauptsatzung der Stadt Krefeld sowie alle weiteren notwendigen Satzungen oder für Rechtsgeschäfte mit der Stadt Krefeld notwendigen Unterlagen beziehungsweise Informationen vor der Verpflichtung gegen Unterschrift und damit Kenntnisnahme der zu vereidigenden Person vorgelegt werden.

Zudem soll seitens des Ratsbüros ein Merkblatt erstellt werden, das auf die — laut Ehrenordnung und Hauptsatzung — meldepflichtigen Inhalte hinweise. Begründung: Aufgrund der aktuell anzunehmenden schwebenden Unwirksamkeit von Mietverträgen bestehe ein dringlicher Beschlussbedarf seitens des Rates der Stadt Krefeld.