Gericht Millionen in die Türkei verschoben

Im Betrugsprozess um Gewinnspiele gegen einen 29-jährigen Krefelder sagen weitere acht Geschädigte aus.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Millionenbeträge soll ein junger Mann aus Krefeld mit verschiedenen Gewinnspielen eingenommen und von seinen deutschen Bankkonten in die Türkei transferiert haben — davon berichtete der ermittelnde Polizeibeamte am Montag vor dem Landgericht. Danach wurde das von den Gewinnspielbetreibern und Inkassofirmen wie Proinkasso und Mediainkasso eingenommene Geld auf Krefelder Konten der Postbank, Sparkasse und Volksbank eingezahlt. Von dort wurde es in fünf- und sechsstelligen Beträgen an die türkische Isbank weitergeleitet. Das konnte anhand eines Rechtshilfegesuchs ermittelt werden.

Nachdem bereits bei der letzten Verhandlung 15 vermeintlich Geschädigte als Zeugen vor Gericht ausgesagt hatten, wurden am Montag acht weitere befragt. Der Bundesgerichtshof hatte die Revision zugelassen und die persönliche Vernehmung der Opfer gefordert, obwohl diese keinen Kontakt mit dem Angeklagten hatten. Das erwies sich jedoch als schwierig, weil sich die Betroffenen sechs Jahre später größtenteils nur noch vage an die Gewinnspiel- und Inkassofirmen erinnern können.

Das Schema war bei allen gleich: Sie wurden per Telefonanruf gefragt, ob sie nicht an einem der diversen Gewinnspiele teilnehmen möchten. Dabei wurden teilweise Gewinne zwischen 100 und 1000 Euro in Aussicht gestellt, die es aber nie gab. Wenn die Betroffenen aussteigen wollten, wurde ihnen von Inkassofirmen oft mit Klage und Gerichtsvollzieher gedroht. Das Prinzip der Einschüchterung funktionierte bei vielen Zeugen, die nach eigener Aussage aus Angst bezahlten oder auch, „um endlich Ruhe zu haben“. So auch eine Geschädigte aus Duisburg. Sie berichtete von „Telefonterror“. Ihr wurde gesagt, ihr Vertrag sei rechtmäßig, was man mit Hilfe einer Sprachaufnahme beweisen könne.

Leichtfertig gaben viele Teilnehmer ihre Kontodaten heraus, um die Spieleinsätze abbuchen zu lassen. Eine Hausfrau aus Essen wurde mit einem angeblich hohen Gewinn von 80 000 Euro geködert. Sie hat zwar der Verlockung nicht widerstanden und ihr Konto preisgegeben, aber zumindest die Gebühr von 170 Euro verweigert. Die könne man ja gleich vom Gewinn abziehen, habe sie geantwortet. Während die Aussagen der Zeugen zu wenig Belastendem führen, könnten für das Gericht die von einigen aufbewahrten Schriftwechsel hilfreich sein, um an Namen von Organisationen und Beteiligten zu kommen.

Die Verteidigung reklamierte, dass bei der letzten Vernehmung neun Zeugen die Geldforderungen als rechtmäßig anerkannt hätten. Die Fakten seien nicht beweiserheblich. Das Verfahren wird am 30. Oktober fortgesetzt.