Krefeld Hammer-Mörder muss in Klinik

Krefeld. Das Krefelder Landgericht hat am Montag die Unterbringung des 56-jährigen K. in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. K. hatte am 29. März 2015 in Krefeld seine Ehefrau mit einem Hammerkopf erschlagen. Vor Gericht hatte K. die Tat vollumfänglich gestanden.

Symbolbild

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Grund für die Tötung ist nach Ansicht des Gerichts eine seit Jahren vorliegende wahnhafte Störung des Mannes, der davon überzeugt war, dass seine Frau ihn über Jahre betrogen hatte. Aufgrund der Störung wurde er für schuldlos erklärt. Der Angeklagte hat das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptiert, damit ist es rechtskräftig. hoss