Missbrauch-Prozess: Beweise reichen nicht aus

39-Jähriger wird freigesprochen.

Missbrauch-Prozess: Beweise reichen nicht aus
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Krefeld. „Die Beweismittel reichten nicht aus, um das Gericht von der Schuld des Angeklagten zu überzeugen“, sagte der Richter des Jugendschöffengerichts bei der Urteilsverkündung und sprach den 39-Jährigen frei. Damit folgte das Gericht dem Plädoyer des Verteidigers und verwarf den Antrag der Staatsanwältin, die sechs Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte.

Ganz anders hatte das nach den Aussagen der Zeugen seinerzeit bei der Polizei ausgesehen. Die liegen aber schon ein Jahr zurück. Speziell der 17 Jahre alte Freund der vermeintlich Geschädigten hatte die Umstände viel drastischer geschildert, als er es jetzt in der Verhandlung tat.

Zum Ablauf: Der Beschuldigte hatte zwei junge Paare eingeladen, um sich bei reichlich Alkohol zu vergnügen. Die Paare kamen schon angeheitert dort an. Nachts legten sich alle stark alkoholisiert schlafen, der Wohnungsinhaber auf der Couch im Wohnzimmer, ein Paar auf einer Matratze im Schlafzimmer und das andere auf dem Boden in der Küche.

Am frühen Morgen sei der Freund der vermeintlich Geschädigten aufgewacht und habe den Beschuldigten auf der Matratze neben sich und seiner Freundin liegen sehen. Dieser habe die Hand in der Unterhose der Freundin gehabt, während diese schlief. Sie selbst will von dem Vorfall nichts bemerkt haben. Das andere Paar hatte davon nichts mitbekommen.

Der Beschuldigte soll die 18-Jährige gebeten haben, ihn nicht anzuzeigen. Außerdem habe er sich später bei ihr entschuldigt. Sie wolle auch nicht, dass er bestraft werde, sondern habe ihm verziehen, sagte sie in der Verhandlung.

Der Richter sagte, dies sei kein moralischer Freispruch. Der Beschuldigte trage vielmehr eine Mitschuld daran, dass solche Verdachtsmomente überhaupt entstehen konnten. Es sei bedenklich, Jugendliche in seiner Wohnung zu einem Trinkgelage zu empfangen, sie dort übernachten zu lassen und ihnen Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr zu geben. Der Freispruch erfolge einzig aus Mangel an Beweisen.