Morddrohungen gegen wichtigen Zeugen (20)

Eine Aussage im Prozess um Raub und Drogen lässt die Angeklagten in einem neuen Licht erscheinen.

Krefeld. Der Prozess vor dem Landgericht um Gewalt, Raub und Drogen ist auch nach dem sechsten Verhandlungstag noch nicht abgeschlossen. Immerhin konnte ein 20-jähriger Schüler mit seiner Aussage dazu beitragen, dass die beiden Angeklagten nicht mehr so unbeteiligt dastehen, wie sie bisher vorgaben. Der Zeuge hatte nach einem halben Jahr Haft in einem parallel laufenden Prozess ausgepackt, wofür er Haftverschonung erhalten hatte.

Weil er aber auch als Fahrer bei Beschaffungstouren in die Niederlande für die Angeklagten im aktuellen Drogenprozess tätig war, musste sich der Schüler am Donnerstag den Fragen der ersten großen Strafkammer stellen. Dabei belastete er den Hauptangeklagten als langjährigen Abnehmer von Marihuana. In einem völlig neuen Licht erscheint der Mitangeklagte, den der Zeuge als Dealer, Lieferant des Hauptangeklagten und Konsument von Drogen bezeichnete. „Er war der Chef“, sagte er und ist sich sicher, dass dieser keine weiteren Hintermänner mehr hat.

Die Aussagen sind durchaus mutig in einem Milieu, das vor Gewalt nicht zurückschreckt. Er habe über Umwege sogar Morddrohungen erhalten, so der Zeuge, womit er nicht ausdrücklich die Angeklagten belastete. Ein Polizist, der den Zeugen vernommen hatte, wollte bei ihm Angst vor Vergeltung festgestellt haben. Schließlich drohen den Beteiligten lange Haftstrafen, vor allem, wenn das Gericht von erpresserischem Menschenraub ausgehen sollte.

Bei der Aussage des Zeugen wurde noch ein Nebenschauplatz eröffnet. Er behauptete, bei seiner Festnahme von Mitgliedern des Spezialeinsatzkommandos mehrfach geschlagen worden zu sein — sogar noch nach seiner Fixierung. Das wird wohl auch ein Fall für den Staatsanwalt.

Ein weiterer Nebenschauplatz betrifft die Kommunikation zwischen den Justizbehörden. Die Richterin wollte einen Häftling, der im Zusammenhang mit dem Drogenprozess festgenommen wurde, zur Zeugenaussage vorführen lassen. Der JVA-Leiter aus Geldern verweigerte den Justizbeamten den Transport und bestand auf einem laut Richterin nicht nötigen Vorführbefehl. Den wird er bis zum vermutlich letzten Verhandlungstermin am 16. Juli bekommen. Kommentar der verärgerten Richterin: „Eine Unverschämtheit.“