Nachbarn mit Pistole und Stock bedroht

Wegen schwerer räuberischer Erpressung ist ein 22-jähriger Krefelder zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

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Krefeld. Weil er einen Bekannten überfallen und beraubt hat, ist ein 22-jähriger Mann nun vom Landgericht Krefeld zu fünf Jahren und sechs Monaten Gefängnis in einem besonders schweren Fall von räuberischer Erpressung verurteilt worden.

Sein Verteidiger hatte auf einen minderschweren Fall plädiert. Doch weder das Geständnis des wohnungslosen B., noch seine schwierige Lebenssituation und auch nicht die Tatsache, dass er einen großen Teil der Beute zurückgegeben hat, stimmte den Richter der 2. Großen Strafkammer milder.

„Das war eine schäbige Tat. Er ist planvoll vorgegangen. B. hat das Vertrauen und die Hilfsbereitschaft seines späteren Opfers ausgenutzt. Wir haben hier keinen Anlass, von einem minderschweren Fall auszugehen“, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Im September vergangenen Jahres hatte der wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestrafte Drogenkonsument B. seinem ehemaligen 44-jährigen Nachbarn H. seinen Besuch angekündigt. Der hatte dem Angeklagten zuvor öfter Geld geliehen und ihn auch manchmal bei sich übernachten lassen.

Dann aber kam B. mit einem Schlagstock und dem weiteren Täter G., der den Überfallenen sofort mit einer Pistole in Schach hielt. „Obwohl ich B. gut kannte, nahm ich die Sache sehr ernst. Ich wusste ja auch nicht, dass die Waffe nicht echt war“, so H. als Zeuge vor Gericht.

Nachdem die Täter mit 350 Euro Bargeld, zwei kleinen Tresoren und Schmuck geflüchtet waren, rief H. die Polizei. „Vorher hatte B. mich noch angerufen und davor gewarnt. Er sagte, dann könnten Unfälle passieren.“

Der Angeklagte wurde wenig später bei seiner Freundin in Herne verhaftet. Er war zwar in der Sache geständig, doch er stritt Gewalt und Bedrohungen ab.

Auch habe er keine weiteren Straftaten mehr geplant sondern sich zur Fremdenlegion nach Südfrankreich absetzen wollen. Diese oder ähnliche Pläne werden er und sein Mittäter G. nun um einige Zeit verschieben müssen. G. war zuvor in einem abgetrennten Verfahren zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.