Neue Wahlen, neuer Plakat-Ärger
Die UWG regt an, Wahlwerbung nur noch auf Stellwänden an zentralen Orten zu erlauben. Der Grund: Ärger um zu frühes Aufhängen.
Krefeld. Aus und vorbei: Nachdem die FDP die Sondierungsgespräche zu einer möglichen Jamaika-Koalition hat platzen lassen, deutet vieles auf Neuwahlen hin. Doch zuvor muss sich der Bundestag in der Kanzlerfrage für einen Kandidaten entscheiden. Danach könnte es innerhalb von 60 Tage nach dieser Entscheidung einen erneuten Wahlkampf geben. Und dann geht sie wieder los, die Hatz nach den Wählerstimmen.
Zum dritten Mal innerhalb weniger Monate könnte Krefeld von Wahlplakaten überschwemmt werden. Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) möchte das verhindern. Ratsherr Andreas Drabben hat deshalb für die kommende Ratssitzung am 5. Dezember einen Antrag eingereicht, das Wahlkampfprozedere zu ändern. „Immer wieder plakatieren zumeist die so genannten Volksparteien SPD und CDU vor der regulären Frist. Dies löst immer wieder enorme Verärgerungen bei allen anderen im demokratischen Wettbewerb stehenden Parteien und Wählervereinigungen aus“, erklärt Andreas Drabben.
Mit jedem Wahlkampf beginne auch immer ein Kampf um die „werbewirksamste Straßenlaterne“. Laut dem Ratsherrn stellt das verfrühte Plakatieren eine Verletzung des demokratischen Wettbewerbs dar. Damit soll nach seiner Ansicht jetzt Schluss sein. Zukünftig sollen die Plakate vor allem auf großen Stellwänden an zentralen Orten zu sehen sein. „Durch diese Stellwände kann sichergestellt werden, dass die Wahlwerbung fristgerecht wieder aus dem Straßenbild verschwindet. Ebenso wird verhindert, dass Wahlwerbung nicht an Orten betrieben wird, an denen es untersagt ist. Wie vor Schulen, Kindergärten, Wahllokalen oder an besonderen Orten wie dem Friedrichsplatz“, ist sich Drabben sicher.
Noch heute seien teilweise Wahlplakate zur Bundestagswahl im Stadtgebiet zu finden — beispielsweise an der Blumentalstraße. Neben den zentralen Stellwänden soll den Parteien laut Antrag aber zusätzlich weiterhin erlaubt werden, auf von der Stadt zu genehmigenden Großflächen an anderen Stellen im Stadtgebiet exklusiv für sich zu werben.
In der Ratssitzung am 6. Juli hatte bereits Claus Preuss (Die Partei) gebeten, Verstöße im Rahmen der Regelung zum Anbringen von Wahlplakaten zu ahnden und sanktionieren. „Seit Jahren missachten einige Parteien, insbesondere CDU und SPD, die Bescheide bezüglich der Genehmigung zur Wahlplakatierung“, begründete der Ratsherr seinen Vorstoß damals. Zu frühes Plakatieren sollte nach Ansicht von Die Partei mit einem Bußgeld von 500 Euro sanktioniert werden.
Während Grüne und Linke sich für Preuss’ Vorschlag aussprachen, lehnte ihn das Gros von SPD und CDU ab. Auch Oberbürgermeister Frank Meyer hielt damals nichts von Bußgeldern und appellierte in der Sitzung an die Parteien, sich an die vorgeschriebene Frist zum Anbringen von Wahlplakaten zu halten.
Doch nur 35 Tage nach der Diskussion hingen in Krefeld erneut Wahlplakate zu früh — dieses Mal von Grünen und Die Linke. Ob in diesen Fällen Bußgelder verhängt wurden, konnte die Stadt nicht sagen.