Jugendschutz Nichts Hochprozentiges für Kinder

Der Fachbereich Jugendhilfe appelliert an die Eltern und Veranstalter, den Jugendschutz zu beachten.

Foto: Gerten/dpa

Krefeld. Der städtische Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung appelliert kurz vor den jecken Tagen an Eltern, Veranstalter und Einzelhändler, die Vorschriften zum Jugendschutz zu beachten. Feste, Bälle, Discos, Feten und Partys werden für alle Altersgruppen angeboten. Kinder und Jugendliche nehmen gemeinsam mit ihren Eltern, oft aber auch allein daran teil.

Kinder und Jugendliche lernen aus dem Verhalten Erwachsener und orientieren sich daran. Sie sehen sie als Vorbild, ahmen nach, lassen sich verleiten. Dabei kann Frohsinn schnell zum Leichtsinn werden, betonen die Mitarbeiter der Jugendhilfe.

Damit Karneval auch für Kinder und Jugendliche zu einem Erlebnis wird, appelliert der städtische Kinder- und Jugendschutz, erzieherische und gesetzliche Bestimmungen zu beachten: Kindern und Jugendlichen sollen weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden. Eltern sollten sich informieren, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass Kinder auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendliche nur in Gruppen gehen. Auch die Veranstalter und Gewerbetreibenden werden nachdrücklich aufgefordert, die Jugendschutzbestimmungen zu beachten.

Tabakwaren dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Branntweinhaltige Getränke und Lebensmittel (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendliche abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke wie Bier und Wein trinken.

Öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen sie nur in Begleitung einer „erziehungsbeauftragten“ Person besuchen. Diese muss von den Eltern ausdrücklich beauftragt und mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstaltungen ohne Begleitung bis Mitternacht anwesend sein.