Geflohene - Frank Meyer reagiert auf Vorwürfe OB verteidigt Ausländerbehörde
Bei der Abschiebung junger Flüchtlinge soll in Streitfällen künftig ein Handlungsfaden helfen. SKM legt wegen Abschiebung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
Krefeld. Update am 8. November um 13.15 Uhr: Die für Montag terminierte Abschiebung eines 17-jährigen Albaners ist zunächst ausgesetzt, aber nicht aufgehoben worden. Der SKM als Vormund des Jugendlichen hat gegen den Bescheid der Krefelder Ausländerbehörde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Düsseldorf eingelegt.
Außerdem hat der Katholische Verein für soziale Dienste als Vormund beim Familiengericht einen „Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge aufgrund einer zu erwartenden Kindeswohlgefährdung im Heimatland“ gestellt. Der 17-Jährige sollte am vergangenen Montag in den Flieger nach Tirana gesetzt werden. Die Abschiebung ist bis zu einer richterlichen Entscheidung ausgesetzt.
Insgesamt laufen derzeit vier solcher Klagen gegen die Stadt. In zwei Fällen hatte das Verwaltungsgericht in erster Instanz der Ausländerbehörde Recht gegeben. Dagegen hat der SKM in nächster Instanz Beschwerde eingelegt. Das ist bei Asylrechtsfragen laut SKM-Geschäftsführerin Caroline Frank nicht ungewöhnlich. Die Kosten für das Verfahren streckt der SKM vor.
Bericht vom 7. November, 19.06 Uhr: Die Stadt wird auch weiterhin minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge (UMAs) abschieben, die keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. Daran ließ Oberbürgermeister Frank Meyer am Montag in einem kurzfristig anberaumten Pressegespräch keinen Zweifel.
Der Rechtsweg in Asylangelegenheiten ist nicht ungewöhnlich. „Das Asylgesetz entspricht nicht den Erfordernissen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten“, sagt Meyer. Es fehle ein taugliches Einwanderungsrecht. Solange das so sei, handele die Ausländerbehörde nach gültigem Recht - und werde auch weiterhin illegal hier wohnende UMAs abschieben.
Im Jugendhilfeausschuss in der vergangenen Woche hatte die Vorsitzende des Katholischen Vereins für soziale Dienste (SKM) auf gravierende Schwierigkeiten der Ausländerbehörde im Umgang mit jugendlichen Flüchtlingen hingewiesen. Vor allem den 35, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, droht in Kürze die Abschiebung. Vorausgesetzt, dass sie dort vor Ort nach der eingeführten Schutzregelung einem Mitglied ihrer Familie, einem zur Personensorge berechtigten Menschen oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben werden. „Das ist eine unumstößliche Vorgabe, und die ist in dem Fall erfüllt“, sagt Meyer auf Nachfrage. Caroline Frank-Djabbarpour vom SKM hat in dem konkreten Fall jedoch weiterhin Zweifel.
„Mir ist das Thema unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge sehr, sehr wichtig“, sagt der OB zu Beginn des Pressegesprächs. Deshalb habe er nach dem Brief der Wohlfahrtsverbände zu den Missständen vom 1. Oktober das Thema auch von sich aus vor anderthalb Wochen bei dem jährlich stattfindenden Spitzengespräch von OB und Wohlfahrtsverbänden angesprochen.
Am Montagmorgen habe es außerdem ein Treffen mit Vertretern der Verbände, der Ausländerbehörde, der Jugendhilfe und der Politik gegeben. Dabei sei konkret verabredet worden, in einer neuen, gemeinsamen Arbeitsgruppe die Fragen im Detail zu besprechen, wie man bei strittigen Fällen künftig miteinander umgehen und verfahren wolle.
Strittige Fälle sind vor allem die Jugendlichen, die laut Meyers Worten keinen Asylantrag gestellt haben und aus sicheren Herkunftsländern kommen. 35 Jugendliche sind das derzeit an der Zahl. Sie sind alleine, teils auf gefährlichen Wegen aus nordafrikanischen Staaten, Indien, Ghana und Albanien nach Deutschland gekommen. Ob sie aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, religiösen oder sexuellen Orientierung in ihrem Heimatland drastische Repressalien fürchten müssen, spielt bei der gültigen Gesetzeslage keine Rolle. Aussicht auf Duldung haben sie per Gesetz für die Krefelder Ausländerbehörde nicht. Die Vertreter der Wohlfahrtsverbände sehen jedoch die Möglichkeit einer Duldungsgewährung, zumindest bis zum 18 Lebensjahr.
Von den derzeit 172 UMAs in Krefeld, hat der SKM für 133 die Vormundschaft übernommen. Darunter sind auch solche, die keinen Asylantrag gestellt haben. „Der Vormund kann für Mündel keine Asylanträge stellen, die ,offensichtlich unbegründet’ sind. Dies sind sie in der Regel — nicht immer — in den Fällen, in denen sie aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen“, erklärt auf Nachfrage Caroline Frank-Djabbarpour.
Die Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass die Jugendlichen in Abständen von teilweise drei Wochen wegen der Verlängerung der Aufenthaltsduldung zur Ausländerbehörde müssen. In anderen Städten wie Mönchengladbach dauere das durchaus bis zu sechs Monate. Die Krefelder Behörde versteht das hingegen „als engmaschigere Betreuung“.
Auch dass bei dieser Gruppe jugendlicher Flüchtlinge keine Arbeitserlaubnis für einen teils zur Verfügung stehenden Ausbildungsplatz erteilt werde, sei laut Meyer auf das gültige Asylgesetz zurückzuführen. Zu der Zukunft des 17-jährigen Albaners will er aus Datenschutzgründen nichts sagen.