Krefled Minderjährige Flüchtlinge: Ärger mit Ausländeramt

Die Integrationsarbeit mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen wird laut der freien Träger SKM und SKF erschwert.

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Krefeld. 172 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben aktuell in Krefeld. Sie haben wegen ihres Alters und nach dem im vergangenen Herbst verabschiedeten Asylpaket II einen besonderen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. In einem Kraftakt hat das Krefelder Jugendamt gemeinsam mit dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) und dem Katholischen Verein sozialer Dienste (SKM) die Betreuung in den vergangenen Monaten gestemmt. Doch inzwischen gibt es laut Caroline Frank vom SKM Schwierigkeiten mit der Krefelder Ausländerbehörde wegen Abschiebungen (die WZ berichtete).

Der SKM hat für 133 dieser Kinder und Jugendliche die Vormundschaft übernommen. Darunter sind auch solche, die wegen ihrer Flucht aus sogenannten sicheren Herkunftsländern nicht im Asylverfahren sind und alle drei bis vier Wochen zur Ausländerbehörde müssen. „Dort sind sie Abschiebungsverfügungen und Androhungen ausgesetzt“, berichtet die SKM-Geschäftsführerin. Ein 14-Jähriger sei im vergangenen Monat abgeschoben worden. Fünf weitere Mündel haben eine Abschiebungsverfügung bekommen. Einer davon, ein 17-Jähriger, soll am kommenden Montag zurück nach Albanien. Ein weiterer Junge sei aus Angst weggelaufen. „Sie haben aus familiären und humanitären Gründen allein die gefährliche Flucht hierher auf sich genommen“, sagt Frank, „und sich schulisch und sprachlich teils schon gut integriert.“

Die Situation sei für die Jugendlichen — immer Jungs — ein Alptraum, aber auch für die Jugendhilfeeinrichtungen. Laut Frank sind viele durch ihre Flucht und den hiesigen Druck stark belastet und traumatisiert. Sie haben Schlafstörungen, Kopfschmerzen, einige seien selbstmordgefährdet.

„Die Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflicht steht weder nach nationalem Recht noch nach EU-Recht im Ermessen der Ausländerbehörde“, betont Stadtsprecher Timo Bauermeister in einer Pressemitteilung. Bei den beiden genannten Abschiebungen sei die Übergabe an die Eltern im Heimatland sichergestellt. Anträge der Betroffenen auf vorläufigen Rechtsschutz seien vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt worden.

„Von der Krefelder Ausländerbehörde wird im Gegensatz zu anderen Kommunen die Kann-Vorschrift völlig ausgeblendet“, kritisiert Tanja Himer, Geschäftsführerin des SKF. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis wegen gelungener Integration erteilt werden. Die sieht sie bei vielen Jugendlichen gegeben. Wie beispielsweise bei einem 17-Jährigen, der wegen seiner guten sprachlichen und schulischen Entwicklung eine Ausbildung anfangen könnte. „Die Ausländerbehörde verweigert ihm jedoch die Arbeitserlaubnis.“

OB Frank Meyer hat auf den Brandbrief der Wohlfahrtsverbände vom 1. September inhaltlich nicht geantwortet. Im Hauptausschuss Donnerstagabend nahm er kurz zu den Vorwürfen Stellung und verwies auf die rechtliche Situation seiner Behörde. Er sagte zu, die Thematik nochmals intensiv mit Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Wohlfahrtsverbände am 7. November besprechen zu wollen.