Antrag beim Land Öffnungen sollen in Krefeld ab Dienstag möglich sein

Krefeld will Öffnungen ab spätestens Dienstag zulassen. Dazu hat die Stadt jetzt einen Antrag beim Land gestellt.

In Krefeld soll ab Dienstag geöffnet werden.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Update (28.3.): Die Stadt Krefeld hat grünes Licht vom Land NRW bekommen - unter anderem der Einzelhandel darf damit weiter unter Bedingungen öffnen. Weitere Infos dazu hier.

Die Stadt Krefeld will von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch machen, eine Öffnung des Einzelhandels im Laufe der kommenden Woche unter strengen Bedingungen zu erlauben, teilte die Stadt am Samstag mit.

Das hat der Verwaltungsvorstand der Stadt unter Leitung von Oberbürgermeister Frank Meyer in einer Sondersitzung am Samstag entschieden.

Hintergrund ist die neueste Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes von Freitag Mittag, nach der auch Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 solche Regelungen in Abstimmung mit dem NRWGesundheitsministerium treffen und per Allgemeinverfügung erlassen können – geknüpft an bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest.

Neue Kriterien für Öffnungen und Lockdown

Die 7-Tages-Inzidenz beträgt (Stand Samstag, 0 Uhr) in Krefeld 156,1 (Vortag 171,1). Oberbürgermeister Frank Meyer macht in einer städtischen Mitteilung deutlich, dass der Verwaltungsvorstand in seiner Sondersitzung die Situation intensiv diskutiert und bewertet habe: „Diese Entscheidung war sicher nicht einfach, denn die Inzidenz ist ja auch in Krefeld sehr deutlich über 100. Und wir müssen damit rechnen, dass die Zahl der Infizierten durch die Möglichkeit der Schnelltests für alle noch steigt, da so auch symptomfreie Erkranke auffällig werden.“ Es könne aber nicht sein, von Lockerung zu Lockdown hin und her zu springen und dafür nur die Inzidenz zur Grundlage zu nehmen, heißt es weiter. „Wir werden aber ganz genau beobachten, wie sich die Situation in Krefeld entwickelt und sobald es erforderlich erscheint sofort reagieren.“

Kriterien sollen beispielsweise die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen, das korrekte Verhalten der Kunden und Einzelhändler nach den rechtlichen Vorgaben, die ausreichende Versorgung mit Schnelltests durch das Land beziehungsweise die Verfügbarkeit auf dem Markt sowie die Rückmeldungen der Hausärzte sein.

Stadt Krefeld stellt einen Antrag beim Land

Zunächst muss die Stadt Krefeld nun beim NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen hat die Krefelder Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen heute schon in Düsseldorf telefonisch ankündigt. Sobald eine Zustimmung des MAGS vorliegt, kann die Regelung durch Veröffentlichung einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt der Stadt Krefeld in Kraft gesetzt werden. „Spätestens Dienstag sollten aus unserer Sicht aber die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen sein“, wird Meyer in der Mitteilung zitiert. Der Krefelder Oberbürgermeister macht aber unmissverständlich klar, dass die Verwaltung die Einhaltung der Regeln kontrollieren und gegen Verstöße oder Missbrauch kompromisslos vorgehen werde. Betriebe, bei denen Zuwiderhandlungen bei den Kontrollen festgestellt werden, sollen ausgeschlossen werden und schließen müssen.

Vertreter des Krefelder Einzelhandels hatten sich bereits am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Corona-Schutzverordnung an die Stadt gewandt mit der dringenden Bitte, Kundenbesuche in Geschäften mit Termin und Test zu
ermöglichen und ihre Unterstützung bei der Umsetzung und Kontrolle zugesagt.

50 Teststellen im Stadtgebiet

In Krefeld besteht bereits an 50 Stellen die Möglichkeit, einen Schnelltest vornehmen zu lassen. Auf dem Sprödentalplatz hat die Stadtverwaltung ebenfalls ein großes Schnelltestzentrum aufgebaut. Alle Einrichtungen, die Schnelltests anbieten, finden sich online auf einer Karte. Anmelden kann man sich online über www.krefeld-testet.de.

Zusammen mit Geschäften des Einzelhandels sollen im Falle der Genehmigung durch das Ministerium auch die städtischen Kultureinrichtungen wieder öffnen können – unten den gleichen Voraussetzungen, sprich mit Vorlage eines negativen Schnelltests der Besucher, Hygienekonzept und begrenzter Personenzahl, teilte die Stadt mit.