Pluspunkt nach dem Online-Kauf — Widerruf bestellter Waren

Kunden haben die Möglichkeit der Rücksendung, müssen dabei allerdings unbedingt einige wichtige Vorschriften beachten.

Klick-Konsumenten schätzen die Vorteile des Online-Shoppings: einkaufen rund um die Uhr, ein unerschöpfliches Warenangebot auf dem Display und ein unmittelbarer Preisvergleich. Wenn das gelieferte Produkt dann nicht den Erwartungen entspricht, genießen Fans des Online-Shoppings meist einen Pluspunkt: Kunden können den Kaufvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen rückgängig machen und die Bestellung an den Händler zurückschicken. Das Wichtigste rund um den Widerruf:

Widerrufs-Szenario

Falls Online-Händler potenzielle Kunden auf ihrer Webseite oder zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax eindeutig und verständlich über ihre Widerrufbedingungen informiert haben, tritt das Widerrufsrecht vom Kauf beziehungsweise vom Vertrag für 14 Tage ab dem Tag in Gang, ab dem Kunden die bestellten Waren wie gewünscht erhalten haben. Fehlt die Widerrufs-Info jedoch, startet die Frist erst von dem Tag an, an dem die Kunden ausdrücklich über das gültige Widerrufsverfahren belehrt wurden. Ansonsten erlischt das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen nach Erhalt der georderten Waren.

Widerrufserklärung

Bei Missfallen oder Desinteresse können Kunden ihre Bestellung nicht kommentarlos an den Händler zurückschicken oder eine Paketannahme verweigern. Sie müssen den Widerruf ausdrücklich erklären. Um einen Nachweis zu haben, sollte der Widerruf vom Kauf an besten schriftlich erklärt werden. Der Widerruf läuft, sobald er, etwa schriftlich der Rücksendung beigelegt, auf den Weg gebracht ist.

Rücksendung

Wird ein Internet-Einkauf widerrufen, muss der Vertrag innerhalb von 14 Tagen rückabgewickelt werden. Innerhalb dieser Frist sollte die verschmähte Ware wieder in Richtung Händler unterwegs sein. Händler können den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware zurück bei ihnen eingetroffen ist oder Käufer einen Beleg für die Absendung vorlegen können. Hat die Ware durch den Gebrauch des Kunden an Wert verloren, können Händler einen Wertersatz verlangen, wenn sie ihre Kundschaft zuvor ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert haben.

Versandkosten

Die ursprünglich bezahlten Versandkosten müssen Händler im Falle des Widerrufs in voller Höhe erstatten.

Kein Recht auf Widerruf gilt bei Maßanfertigungen, Veranstaltungstickets oder bei verderblicher Ware. Gestrichen werden kann das Recht auf Widerruf auch bei aus der Verpackung entnommenen Lippenstiften, Cremes und Arzneimitteln. Auch Tonträger und DVDs, bei denen die Versiegelung aufgebrochen wurde, können nicht zurückgegeben werden.