Hochschule Professorin der Hochschule Niederrhein soll 2250 Euro Strafe für geliehene Bücher zahlen
Krefeld · Ärger mit der Bibliothek: Dr. Gina Kästele von der Hochschule Niederrhein soll 2250 Euro zahlen, weil sie Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben hat. Nun klagt sie vor dem Verwaltungsgericht.
Wer wissenschaftlich arbeitet, braucht dafür Bücher. Prof. Dr. Gina Kästele, die an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach Methoden der Sozialen Arbeit lehrt, kam ihre wissenschaftliche Recherche nun teuer zu stehen: Weil sie Bücher ausgeliehen und verspätet an die Hochschulbibliothek zurückgegeben hat, soll die Professorin 2250 Euro zahlen. Dagegen klagte sie am Freitagmorgen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht.
Der Fall datiert auf das Jahr 2015 zurück. 50 Bücher hatte Kästele in der Hochschulbibliothek im Sommersemester ausgeliehen, mit Ablauf des Studienjahres zum 31. Juli 2015 die Bücher aber weder zurückgegeben, noch die Frist verlängert. Es gibt in der Gebührenordnung der Hochschule eine Sonderregelung für Lehrende: Zwar können sie Bücher zu Forschungszwecken bis zu ein Jahr lang behalten, zum Ende eines Studienjahres muss aber grundsätzlich alles zurückgegeben werden. Kästele hatte diese Frist Ende Juli 2015 versäumt und die Leihwerke erst 40 Tage später, im September, zurück in die Bibliothek gebracht. Die Quittung hierfür kam kurze Zeit später: Für die überzogene Ausleih-Frist von mehr als 30 Tagen erhebt die Hochschule Mahngebühren in Höhe von 20 Euro pro Buch. Hinzu kommen auf diese Rechnung Verwaltungsgebühren von 25 Euro für jedes zu lange ausgeliehene Werk – macht unterm Strich 2250 Euro, die die Professorin an die Hochschule zahlen soll.
„Der Fall ist unstrittig“, sagt Dr. Christoph Werthmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf und Pressedezernent. Prof. Dr. Gina Kästele, die selbst nicht zur Verhandlung am Freitagmorgen erschien und sich vor Gericht vor ihrem Anwalt vertreten ließ, berufe sich aber zum einen auf das Äquivalenzprinzip: Sie stellt die Verhältnismäßigkeit von Höhe der anfallenden Gebühren zur Überschreitung der Ausleihfristen in Frage. Zum anderen beruft sich die Professorin der Sozialen Arbeit auf ihre Wissenschaftsfreiheit. Demnach müssten ihr die Bücher unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wie Werthmann erklärt.
Ein Urteil hat es bislang nicht gegeben, „eine Entscheidung wird den Beteiligten schriftlich zugestellt“, voraussichtlich in den nächsten zwei Wochen, so der Pressedezernent.