Protest gegen den Personalabbau im Rathaus
Verwaltungsausschuss: Städtische Mitarbeiter warnen in Flugblättern vor einem schlechteren Service.
Krefeld. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Personalräte haben im Verwaltungsausschuss Flagge gezeigt. Der kleine Sitzungssaal im Rathaus konnte kaum die Besucher fassen, die mit Interesse die Etatberatungen verfolgen wollten.
Kein Wunder, denn dieser Ausschuss befasst sich mit ihren ureigenen Interessen. Und im Entwurf der Verwaltung stehen einige Kröten, die die Mitarbeiter nicht ohne Protest schlucken wollen: Zusammenfassen von Bürgerbüros, Abbau von Stellen, Abschaffen der örtlichen Personalräte.
Die möglichen Folgen hatten sie auf einem Flugblatt zusammengefasst: lange Schlangen vor den Bürgerbüros, keine Ansprechpartner vor Ort, und eine unzumutbare Belastung des Personals durch den Abbau von Stellen.
Für einige der Mitarbeiter-Forderungen zeichnet sich unterdessen Unterstützung in der Politik ab: So setzen sich alle Fraktionen bis auf die FDP für den Erhalt der örtlichen Personalräte ein. Auch die Zusammenlegung der Bürgerbüros wird wohl gestoppt werden. Lediglich die FDP ist dafür, die UWG enthielt sich.
Die meisten anderen Themen wurden - wie schon in den anderen Fachausschüssen - auf die Mammut-Sitzung des Finanzausschusses am 24. November geschoben. Das ist die letzte Chance für eine Beratung, bevor am 9. Dezember im Rat der Haushalt 2010/11verabschiedet werden soll.
Aufgrund der wechselnden Mehrheiten besteht ein sehr hoher Abstimmungs- und Diskussionsbedarf unter den Politikern, deshalb zieht sich die Meinungsbildung.
So stößt auch die von der Verwaltung vorgeschlagene pauschale Kürzung im Personalbereich auf wenig Gegenliebe bei den Politikern. Zumal nicht deutlich werde, was genau geplant ist.
Personaldezernentin Beate Zielke machte klar, dass dies eine Vorgabe des Innenministers für Kommunen in der Haushaltssicherung ist. Der könne man sich nicht entziehen. Indem man sich nicht genau festlege, wolle man eine gewisse Flexibilität behalten, um selbst entscheiden zu können, wo beispielsweise eine Wiederbesetzungssperre eher durchzusetzen ist als anderswo.