Landgericht Prozess: 1,3 Millionen hinterzogen - Verfahren eingestellt

Aufgrund früherer Verurteilung wird Verfahren eingestellt.

Foto: Volker Hartmann/Illustration

Krefeld. Fast 1,3 Millionen Euro an Einkommenssteuer hat ein 58 Jahre alter Mann aus Köln in den Jahren 2007 und 2008 nicht an das Finanzamt Krefeld gezahlt. Diese Steuerhinterziehung wurde am Donnerstag vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht verhandelt.

So hoch die Summe auch klingen mag, sie ist nur ein Bruchteil dessen, weswegen der Mann vom Landgericht Limburg in Hessen Ende 2008 bereits zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Sage und schreibe 24 Millionen Euro, unter anderem an Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuern, hatten er und zwei Komplizen aus dem hessischen Ehringshausen sowie aus Düsseldorf dem Fiskus durch falsche Steuererklärungen entzogen. Die damals Mitangeklagten wurden zu Haftstrafen von fünf Jahren sowie vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das Verfahren gegen den in Krefeld angeklagten Mann wurde am Donnerstag im Hinblick auf die bereits in Limburg erfolgte Verurteilung eingestellt. Denn die Vorwürfe hätten schon damals mitverhandelt werden können und die Strafe bei der enormen Gesamtsumme nicht maßgeblich erhöht, sagte das Gericht. Außerdem habe der Mann seine Strafe bereits verbüßt. Die Steuerschuld habe er inzwischen auch beglichen.

Die drei Männer, die vor acht Jahren in Limburg auf der Anklagebank saßen, hatten ihren Steuerbetrug seit 1999 mithilfe eines undurchsichtigen Geflechts aus vielen Firmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Spanien durchgezogen. Sie hatten sich unter anderem Scheinrechnungen ausstellen lassen und das Geld dann „schwarz und in bar“ zurückerhalten. Diese Rechnungen machten sie dann als steuermindernde Betriebsausgabe geltend. Die Rechnungsaussteller erhielten jeweils eine Provision für ihre kriminelle Handlung.

Die Verurteilten waren hauptsächlich im telefonischen Direktvertrieb, vor allem im Glückspielbereich, tätig. Als die Machenschaften ans Licht kamen, ermittelte die Staatsanwaltschaft auch wegen Betruges, und es war vielfach die Rede von sogenannten „Drückerkolonnen“.