Prozess: Diebstahl von 50.000 Euro während einer Disko-Pause?
Anklage sieht einen besonders schweren Fall – doch dem Richter ist alles zweifelhaft.
Krefeld. Die Verhandlung bewegt sich bei der Kleidung der Beteiligten zwischen Lacoste, Hilfiger und anderen kostspieligen Marken. Das hält den Richter am Amtsgericht aber nicht von der Zwischenbemerkung ab: "Hier ist alles zweifelhaft". Es geht um gemeinschaftlichen Diebstahl in einem besonders schweren Fall.
Angeklagt sind der 23 Jahre alte Auszubildende Volker M. und der ein Jahr ältere Student Lutz F. (alle Namen vor der Redaktion geändert). Beide stammen aus gutem Elternhaus und spielen zusammen Fußball. Sie fuhren im November 2008 zusammen mit ihrem Bekannten, dem Zeugen Rüdiger S. (25) von dessen zeitweiligen Wohnsitz am Bismarckplatz aus per Auto in eine bekannte Diskothek. Die drei Jacken einschließlich der Hausschlüssel von S. seien im Auto verblieben, meint die Staatsanwaltschaft.
Das scheint klärungsbedürftig. Denn es war der 7. November, die Nachttemperaturen tendierten Richtung Null, und freitags ist an der Diskothek mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Jedenfalls geht die Anklage davon aus, dass sich die beiden vermeintlichen Täter vorübergehend aus dem Lokal verabschiedeten, sich mit dem Hausschlüssel von Rüdiger S. Zugang zur Wohnung (die dem Lebensgefährten seiner Mutter gehörte) verschafften und dort 50000 Euro in bar stahlen. Anschließend fuhren sie zurück und verstauten die Schlüssel wieder in der Jacke des Zeugen S.
Zwei andere Zeugen (27 und 29) konnten sich nur noch sehr vage erinnern, wollten nur über Dritte von der Tat gehört haben. Ein Anwalt brachte dann noch den Tatbestand der Erpressung ins Spiel, bei dem eine silberfarbene Pistole eine Rolle gespielt habe. Das brachte den Richter nach zwei Stunden zur genannten Äußerung. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.