Prozess geschwänzt — Geldstrafe

Den Angeklagten und Zeugen in einem Verfahren wegen Körperverletzung kommt das Nichterscheinen vor Gericht teuer zu stehen.

Krefeld. Die Richterin traute am Mittwoch ihren Augen kaum. Als sie der Anklage gegen drei Schwestern wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung gegen eine weitere Schwester nachgehen wollte, waren kaum Verfahrensbeteiligte erschienen. Es fehlten die Beschuldigten, zwei von vier Anwälten und zwei der geladenen Zeugen. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte daher erst gar nicht eröffnet werden, weil die Angeklagten beim Verlesen der Anklage und Vernehmen der Zeugen anwesend sein müssen.

Immer häufiger müssen sich die Gerichte damit auseinandersetzen, dass Betroffene unentschuldigt nicht zum Termin erscheinen. Das jedoch kostet Zeit und Geld — vor allem die Gerichtskosten sowie Arbeitsausfallzeiten und Fahrtkosten für die an den Verhandlungen Beteiligten.

Der Anwalt der Nebenklägerin regte daher an, den beiden unentschuldigt Fehlenden die Terminkosten aufzuerlegen. Die dritte Beschuldigte hatte ein ärztliches Attest eingereicht.

Das Gericht folgte diesem Vorschlag mit Unterstützung der Staatsanwältin. Außerdem müssen die beiden innerhalb einer Woche ebenfalls ein Attest nachreichen, da sonst ein Haftbefehl droht. Hinzu kommt ein Ordnungsgeld von 100 Euro für das Fernbleiben, ersatzweise Haft bei ausbleibender Bezahlung.

Die Richterin sagte, sie wolle unter Ausschöpfen ihres Maßnahmenkatalogs all jene warnen, die sich leichtfertig den Anordnungen des Gerichts widersetzen.

Dazu gehören auch die Anwälte. Zwei davon waren ferngeblieben, weil sie durch ihre Mandantinnen kurzfristig über deren Fernbleiben unterrichtet worden waren. Das reduziert zwar einerseits die Kosten, macht aber auch eine gemeinsame Neuterminierung der Beteiligten vor Ort unmöglich. Der Terminplan des überlasteten Gerichts erlaubt eine Neuansetzung erst frühestens im September.