Prozess um verprügeltes Baby: Fehlende DNA-Spuren entlasten Angeklagten

Krefeld. Überraschung im Prozess um die Misshandlung des fünf Monate alten Säuglings: Das von der Anklage sichergestellte vermeintliche Tatwerkzeug — eine Eisenstange — zeigte zwar DNA-Spuren der Tatverdächtigen, aber keine des Kindes.

Symbolbild

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Damit entfällt möglicherweise ein von der Staatsanwaltschaft bisher sicher geglaubtes Beweismittel. Der des versuchten Totschlags beschuldigte 22-jährige Krefelder leugnet nach wie vor die Tat: „Ich war es nicht“, sagte er dem psychologischen Sachverständigen.

Der Gutachter zeichnete indes ein trauriges Bild von der „hochgradig gestörten sozialen Entwicklung“ des 22-Jährigen. Schon im Alter von sieben Jahren habe dieser nach eigener Aussage eine Drogenkarriere gestartet. Seine drogensüchtigen Eltern hätten Cannabis überall in der Wohnung rumliegen lassen.

Nach der Trennung der Eltern lebte er zunächst beim Vater, durchlief aber laut Gutachter bald darauf eine typische „Heimkarriere mit den oft einhergehenden negativen Folgen für die soziale Entwicklung“. Parallel zu seiner Drogengeschichte beging er Straftaten: Diebstähle, Sachbeschädigungen und ein Bankeinbruch. Der langjährige Konsum von Drogen und Schlafmitteln habe ihn matt, passiv und schwer motivierbar gemacht.

Von Beginn an besuchte er eine Schule für Schwererziehbare und schaffte weder dort noch bei verschiedenen Ausbildungsversuchen einen Abschluss. „Sein Leben war durchzogen von Streitigkeiten“, so der Sachverständige. Hinzu komme eine „leichte Intelligenzminderung, die man früher als Schwachsinn bezeichnet hat". Der Beschuldigte sei weder körperlich noch psychisch krank und damit strafrechtlich voll verantwortlich.

Auch die Ärzte, die den Säugling nach der Tat behandelten, kamen vor Gericht zu Wort. Diagnostiziert wurden unter anderem ein Splitterbruch des Schädels, eine Blutung im Gehirn, diverse Blutergüsse und Schwellungen sowie eine ältere Rippenverletzung. Das Kind war drei Wochen zur Behandlung in einer Klinik und lebt jetzt in einer Pflegefamilie. Seine Mutter ist wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung mitangeklagt. Das Urteil ist für Freitag vorgesehen.