Prügel-Angriff auf Säugling: Eine Tragödie mit Ansage?

Zeugen zeichnen ein düsteres Bild: Der Angeklagte war für seine Ausraster bekannt, die Kindesmutter ihm gegenüber unterwürfig.

Foto: Frank Rumpenhorst

Krefeld. Der 22-jährige Krefelder steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Er soll einen fünf Monate alten Säugling schwer misshandelt haben. Weil der Junge schrie, soll er ihm mit einem Stock schwerste Kopfverletzungen zugefügt haben. Seine Lebensgefährtin, die 24-jährige Mutter des Kindes, die während der Tat in einem Imbiss Essen kaufte, ist wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung mitangeklagt.

Am Dienstag machte sich das Gericht durch die Anhörung von Zeugen ein Bild von den Motiven des Paares. Die frühere Partnerin des Beschuldigten, mit der er ein leibliches Kind hat, berichtete, dass er dieses Kind immer liebevoll behandelt habe. Ihr gegenüber sei er jedoch handgreiflich geworden und habe ihr ein blaues Auge verpasst. Immer wieder habe es Streit wegen seines Drogenkonsums gegeben. Als er in Haft musste, sei die Beziehung auseinandergegangen.

Mit dem misshandelten Jungen, der nicht sein leibliches Kind ist, soll der Angeklagte laut mehreren Zeugen alles andere als liebevoll umgegangen sein. Immer wenn das Kind schrie, habe er es unflätig beschimpft und geschüttelt. „Das muss für den Kleinen wie ein Erdbeben gewesen sein“, berichtete ein Freund. Er habe ihn aufgefordert, damit aufzuhören. Seine Partnerin habe der Beschuldigte total dominiert, sie selbst sei eher unterwürfig gewesen. Auch mit dem eigenen Vater soll der Angeklagte tätliche Auseinandersetzungen gehabt haben. Überhaupt sei er dafür bekannt gewesen auszurasten.

Die Kindesmutter wurde als unselbständig und wenig lebenstüchtig beschrieben. „Die Wohnung war vermüllt und glich einem riesigen Schlachtfeld“, so eine Zeugin. In zwei verschiedenen Aussagen bei der Polizei hatte die Mitangeklagte widersprüchliche Aussagen gemacht. Beim ersten Mal erklärte sie die Verletzungen des Kindes damit, dass sie im Treppenhaus mit ihm hingefallen sei. Diese Schutzbehauptung habe sie sich überlegt, bevor sie mit dem Jungen ins Krankenhaus fuhr.

Bei der späteren Aussage soll sie von dem Angeklagten zum Lügen genötigt worden sein. Dass sie sich erst am Morgen nach der Tat auf Betreiben ihrer Mutter mit dem Kind zum Arzt begab, sei auf ihre Angst zurückzuführen gewesen, dass man ihr das Kind abnehme, wenn sie nicht einen Unfall glaubhaft machen könne. Geholfen hat es nichts, denn die Klinik verständigte die Polizei, die ihr die Unfallversion nicht abnahm.

Die Verhandlung wird am Mittwoch und am Freitag fortgesetzt.