Prozess um versuchten Mord: Frau soll ihren Mann immer wieder gereizt haben
Gericht deutet an, vom Vorwurf des versuchten Mordes möglicherweise abzurücken.
Krefeld. Eine Wende im Prozess gegen Tolga F. gab es gestern vor dem Krefelder Landgericht. Der 40-Jährige ist wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau Martina angeklagt. Nun steht aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung im Raum. Dies hätte ein deutlich geringeres Strafmaß zur Folge. „Die ganze Bandbreite steht offen“, sagte der Vorsitzende Richter.
Am 29. September 2011 soll der Angeklagte im Garten des gemeinsamen Hauses so brutal auf den Kopf seiner 44-jährigen Frau eingetreten haben, dass ihr mehrere Zähne abbrachen. Zuvor habe der gebürtige Türke seine Frau mit einem Cuttermesser verletzt, so die Anklage.
Blutverschmiert fanden die drei Kinder des Paares ihre Mutter. „Mein Vater schlägt die ganze Zeit meine Mutter“, hatte eines der Kinder der Polizei am Telefon berichtet.
In ihren Aussagen zeichneten die Kinder kein gutes Bild ihres Vaters. In der Vergangenheit soll Tolga F. schon mehrfach zugeschlagen haben. Dabei war in der 20-jährigen Ehe nicht nur Martina F. das Ziel der Aggressionen, sondern auch die Kinder.
Deshalb habe es oft Konflikte im Eheleben gegeben. Während der Vater die Kinder streng erzog und auch schlug, gab die Mutter ihnen viele Freiheiten. „Sie hatten unterschiedliche Auffassungen über die Erziehung“, berichtete die Stiefmutter der 44-Jährigen.
Hintergrund der Tat ist allerdings Eifersucht. Die 44-Jährige hatte einen neuen Verehrer, und als der Ehemann dies herausfand, eskalierte die Situation. Dabei soll die 44-Jährige laut Aussage von Zeugen bei vielen Gelegenheiten zur Eskalation der Streitigkeiten beigetragen haben, weil sie ihren Mann absichtlich reizte.
Der psychologische Gutachter erklärte zum Motiv, es handele sich um „Eifersucht mit kulturspezifischem Einfluss“. Damit meinte er zum einen den angestauten Hass des Angeklagten, der im Laufe der Ehe schon mehrfach seinem Unmut über die angebliche „Freizügigkeit“ seiner Frau mit Drohungen Luft gemacht hatte. Zum anderen bezeichnete er auch auch die unterschiedlichen Auffassungen von einer Ehe und der Rollenverteilung von Mann und Frau als wichtig. Martina F. hatte ihren Mann 1991 in der Türkei kennengelernt.
Tolga F. habe eine paranoid-fanatische Persönlichkeit, sei aber nicht schuldunfähig, führte der Gutachter weiter aus.
Das Urteil wird voraussichtlich am Dienstag gesprochen.