Prozess: Waren es Geldgeschenke oder ein Betrug?

70-jährige Witwe suchte Mann für den Garten und sonstige Arbeiten. Nachdem viel Geld geflossen war, zeigte sie ihn an.

Krefeld. Ein Paar der besonderen Art fand sich am Montag vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes Krefeld ein. Die 70-jährige Zeugin J. hatte den gebürtigen Iraner N. (52) wegen Betrugs angezeigt.

Mehr als zwei Jahre lang hatte die resolute Witwe dem damals Arbeitssuchenden immer wieder Geld gegeben. 120 000 Euro will die Frau dem Krefelder überlassen haben. Nur einen Bruchteil zahlte er ihr zurück. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Summe von 61 200 Euro aus, die sich zweifelsfrei nachweisen ließ.

Kennengelernt hatte sich das ungleiche Paar über eine Anzeige in der Zeitung. Die Witwe suchte einen Mann, der ihr im Garten und bei sonstigen Arbeiten zur Hand gehen sollte. „Es war ihr Wille, sie hat mir das Geld gegeben“, erklärte N. vor Gericht. Autos, Pilgerreisen nach Mekka und Geld für seinen angeblichen Teppichhandel zahlte J.

Der Angeklagte räumte ein, dass die Gelder geflossen waren und er bis jetzt nur wenige Tausend Euro zurück gezahlt hat. Warum die Frau ihm so viel Geld gab, erklärte der Angeklagte mit einer angeblichen Verliebtheit der Witwe. Der 52-Jährige sollte ins Haus der Dame einziehen, sogar Pläne für ein gemeinsames Auswandern soll die Frau geschmiedet haben. Als der verheiratete Mann sich weigerte, sei es zum Streit gekommen und die 70-Jährige verlangte das Geld zurück.

Ganz anders schilderte die Geschädigte die Beziehung: Von der Religiosität des Mannes beeindruckt, habe sie Vertrauen gefasst. „Ich habe gedacht, so ein Mensch kann kein Lügner und Betrüger sein“, sagte J. Der Angeklagte habe versucht, ihr eine Beziehung aufzudrängen und habe sie bedroht. Dabei wurde es laut vor Gericht: „Warum zahlt der Staat einem Betrüger noch den Anwalt“, polterte die aufgebrachte Dame. „Ich verstehe die Welt nicht mehr.“

Immer wieder soll N. die Frau hingehalten haben, als diese auf Rückzahlung des geliehenen Geldes pochte. Jahrelang hatte die Erbin nach eigener Aussage nicht den Mut, zur Polizei zu gehen. Stattdessen sprach sie den zwischen durch immer wieder für Monate untergetauchten N. in Zeitungsanzeigen direkt an. So wurde die Polizei aufmerksam und setzte sich mit der Witwe in Verbindung.

N. unterschrieb eine Erklärung, in der er sich zur Rückzahlung von 10 000 Euro verpflichtet. Das Verfahren wurde daraufhin vorläufig eingestellt. Den Rest des Geldes muss die Geschädigte in einem eventuellen Zivilverfahren selbst geltend machen.