Prozess: Zugeschlagen, weil der Rasenmäher störte
36-Jähriger entgeht der Psychiatrie.
Krefeld. Jahrzehntelang ist Nejdet E. immer wieder straffällig geworden. Dies hatte eine lange Liste mit Geldstrafen zur Folge. Zuletzt fiel der 36-Jährige auch durch sein aggressives Verhalten auf. Vor dem Landgericht musste sich der Krefelder am Mittwoch insbesondere in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Ohne ersichtlichen Grund fühlte sich der Angeklagte von mehreren Zeugen in den verschieden Situationen in der Ruhe gestört und warf in zwei Fällen mit Parfümflaschen aus den Fenstern seiner Erdgeschosswohnung nach den „Störenfrieden“.
Doch das war nicht alles. „Ein Bügeleisen flog ein den Gehweg“, sagte ein Zeuge aus. Ein anderer Zeuge wurde vom Angeklagten mit Reizgas besprüht. Als er sich an einem Vormittag vom Benzinrasenmäher auf der anderen Straßenseite gestört fühlte, reagierte Nejdet E. erneut aggressiv und schlug zu.
Zu Beginn des Verfahrens räumte der psychisch kranke Krefelder die Taten allesamt ein und erklärte über seinen Anwalt, dass er sich schon länger in Behandlung bei einem Psychologen befinde und auch mit Medikamenten behandelt werde.
Der behandelnde Arzt, der Gutachter und der Verteidiger kamen übereinstimmend zur Aussage, dass der Angeklagte Hilfe brauche. Immer wieder treten bei Nejdet E. psychotische Phasen auf. Die Kammer musste darüber entscheiden, ob eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik geboten sei, oder, wie es der Verteidiger nahelegte, auch eine häusliche Betreuung mit Bewährungsauflagen ausreichend sei.
Der 36-Jährige war bei seinen Taten schuldunfähig, bestätigte auch der Gutachter, zweifelte jedoch daran, dass der Angeklagte ohne Hilfe seine benötigten Medikamente regelmäßig einnehmen würde. Der Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus konnte Nejdet E. entgehen, muss sich jedoch nach dem Urteil der Strafkammer fünf Jahre lang penibel an die Auflagen halten.
Zusammen mit einem Bewährungshelfer soll er in einer Werkstatt für psychisch Kranke Arbeit finden und die ambulante Behandlung bei Psychologen regelmäßig fortsetzen. Zudem darf er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. „Daran müssen Sie sich halten“, ermahnte die Vorsitzende Richterin den Mann.