Rauchverbot: Die Köpfe qualmen

Ein neues Gesetz ist auf dem Weg. Die Wirte schauen besorgt nach Düsseldorf.

Krefeld. Das Rauchen in geschlossenen Räumen ist seit Jahren ein leidiges Thema. In Kürze möchte die Landesregierung NRW eine Initiative zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes einbringen. Anfang Oktober könnte der Entwurf vorgestellt werden.

Das jetzige Gesetz gilt seit vier Jahren. Doch durch Schlupflöcher umgehen einige Wirte das Verbot oder richten separate Raucherräume ein. Laut einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums wird in jeder dritten Kneipe in NRW weiter geraucht.

So wurden beispielsweise Raucherclubs gegründet, in dem Einlass nur Mitgliedern gestattet sein soll. Im April dieses Jahres hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilbeschluss jedoch das Rauchverbot in einem solchen Club in Köln bestätigt.

Angelika Peters von der Stadt Krefeld betont jedoch, dass sich bisher faktisch nichts geändert habe. „Nach wie vor gilt das Nichtraucherschutzgesetz NRW. Das Urteil betrifft einen Einzelfall.“ Das Ergebnis des Gesetzesentwurfes bleibe abzuwarten.

Auch Christoph Meinerz, Pressesprecher des Ministeriums für Gesundheit, Pflege und Alter in NRW, betont, dass die Inhalte der Gesetzesinitiative bisher noch nicht feststehen.

„Es ist noch nicht sicher, ob Raucherclubs insgesamt verboten werden sollen oder ob es Ausnahmen geben wird. Der Schutz von Nichtrauchern steht im Vordergrund, insbesondere, wenn es um Kinder und Jugendliche geht.“ Im Kinderkarneval beispielsweise müssten schärfere Regeln gelten.

Winfried Schittges, Krefelder Landtagsabgeordneter der CDU, begrüßt den Vorstoß, das bestehende Recht zu verschärfen. „Passivraucher werden intensiv belastet. Natürlich kann man das Rauchen niemandem verbieten, ich würde aber jedem gönnen, darauf verzichten zu können.“ Dass auch darüber nachgedacht wird, das Verbot in der Außengastronomie geltend zu machen, hält er für zu weitgehend. „An der frischen Luft ist mir der Rauch egal.“.

Die Betreiber von Krefelder Raucherclubs hingegen fürchten um ihre Existenz. Falls diese überhaupt bestehen bleiben dürfen, wäre das nur unter strengeren Regeln der Fall — Einlasskontrollen wären beispielsweise Pflicht.

Für die Inhaberin vom Blauen Engel in der Innenstadt, Sigi Schneider, ist die Sache klar. „Wenn man im Engel nicht mehr rauchen darf, kann ich das Ding zumachen. Die Leute kommen eben hierher, um Bier zu trinken und zu rauchen.“ Einen abgetrennten Raum als Raucherraum anbieten kann sie nicht — das geben ihre Räumlichkeiten nicht her.

Ähnlich sieht es im Chocolate Fish in Bockum aus. „Wenn in meinen Raucherclub wirklich nur noch Raucher kommen dürfen, ist das problematisch. Was ist dann zum Beispiel mit den Paaren, bei denen nur eine Person raucht? Sie gehen natürlich woanders hin“, sagt der Inhaber Markus Groß.

Auch Walter Sosul, Vorsitzender der Dehoga Nordrhein, ist der Ansicht, dass insbesondere „schankorientierte Betriebe“ durch die Rauchverbote Umsatzeinbußen hätten: „Momentan machen sich die Wirte Sorgen, da sie nicht wissen, was durch die Neuregelung auf sie zukommt. Der Raucherclub ist durch die Entscheidung des OLG Münster ja praktisch schon ein Auslaufmodell.“

Christoph Meinerz vom Ministerium hält dagegen, dass in Bundesländern mit starkem Nichtraucherschutz keine derartigen Umsatzprobleme entstanden seien. Im Gegenteil: „In Bayern sind die Umsätze der Wirte sogar gestiegen.“ Allerdings liege die Kontrolle der Regelungen in der Hand der Kommunen.

In Krefeld wird mit „gelben Karten“ gearbeitet, erklärt Peters. Halten sich die Betreiber oder Pächter nicht an die Regeln, gebe es zunächst ein vermittelndes Gespräch. „Diese Lösung hat sich bewährt, da es im Anschluss zu keinen weiteren Beschwerden gekommen ist. Wir stellen insgesamt fest, dass die Betreiber sich sehr kooperativ verhalten.“ Daher seien in diesem Zusammenhang noch keine Bußgelder erhoben worden.

Ulrich Hahnen, SPD-Abgeordneter im Landtag hält ein Rauchverbot in Restaurants für absolut richtig — bei Eckkneipen sei das eine Frage der Abwägung: „Schließlich geht es auch um den Mitarbeiterschutz. Außen allerdings sollte das Rauchen niemanden stören.“

Wie umfassend die strengeren Regeln sein werden und welche Auswirkungen sie haben, wird die Zukunft zeigen., „Auf keinen Fall dürfen wir uns der allgemeinen Panikmache hingeben“, sagt Walter Sosul von der Dehoga.