Denkmal Ritterstraße in Krefeld: Soll die ganze Siedlung unter Denkmalschutz?

Dießem. · Andrea Pufke und Professor Walter Buschmann haben in einem neuen Doppelband zu denkmalwerten Siedlungen an der Rheinschiene acht Beispiele auf Krefelder Stadtgebiet ausgemacht. Den Anfang macht die Wohnsiedlung Ritterstraße.

Blick auf die denkmalwerten Häuser der Siedlung an der Ritterstraße.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Stadt Krefeld führt in ihrer Denkmalliste mehr als 1000 eingetragene Denkmäler. Meistens sind es Baudenkmäler, also schützenswerte Häuser, aber auch Parkanlagen, Friedhöfe und bewegliche Denkmäler. Der Landschaftsverband Rheinland möchte dem nun eine weitere Gattung hinzufügen: Siedlungen. Die Denkmalschützer um Landeskonservatorin Andrea Pufke und Professor Walter Buschmann haben in einem neuen großen Doppelband zu denkmalwerten Siedlungen an der Rheinschiene acht Beispiele auf Krefelder Stadtgebiet ausgemacht.In einer Serie wollen wir diese Siedlungen näher vorstellen, den Anfang macht die Wohnsiedlung Ritterstraße hinter dem Hauptbahnhof in Dießem.

 Die Häuser sind zum Teil an der Straße, zum Teil als zweite Reihe dahinter angeordnet in Putzarchitektur mit hohen Walmdächern. Auf der Rückseite des Hauptbahnhofes verläuft die Ritterstraße parallel zur Eisenbahntrasse. Anfangs wohnten dort auch mehrere Lokomotivführer, Schaffner und andere Bahn-Angestellte, ab den 1970er-Jahren dann vermehrt Gastarbeiter. Gerade in den letzten Jahren hat sich das Quartier neu belebt.

Auch die untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld sah die Häuser früh als wertvoll an. Deshalb gibt es neun Einzeleinträge für dieses Ensemble in der Denkmalliste der Stadt, Hausnummer 159 zum Beispiel wurde im Mai 1984 aufgenommen, zur Begründung hieß es: „Die Denkmaleigenschaft begründet sich sowohl aus der städtebaulichen Einzigartigkeit als auch aus der baugeschichtlichen Bedeutung für die Entwicklung des Wohnungsbaues zu Beginn des 20. Jahrhunderts.“

Ist eine Denkmalbereichssatzung das richtige Instrument?

Eva-Maria Eifert, die Leiterin der städtischen Denkmalbehörde, betont die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen vom LVR. Im Einzelfall allerdings hat sie Bedenken, ob es tatsächlich sinnvoll ist, nicht nur Einzelhäuser, sondern eine ganze Siedlung unter Denkmalschutz zu stellen: „Dafür benötigt man ein ganz anderes Instrumentarium, denn dann geht es um eine Denkmalbereichssatzung und die ist eine sehr aufwändige Angelegenheit“, sagt sie.

Konkret zur Ritterstraße könnte sie sich – als Zukunftsprojekt – gut vorstellen, das Denkmallistenblatt einfach fortzuschreiben, sprich perspektivisch auch die Freiflächen in dieser Siedlung einzubeziehen und aufzunehmen. „Das würde die Sache abrunden. Aber das geht nicht mal eben so, sondern erfordert viel Arbeit und eine gewisse Zeit“, sagt Eifert. Auch den „oberen“ Denkmalschützern vom LVR sind besagte Freiflächen in und an der Siedlung besonders wichtig, insofern müsste man da zusammenkommen können.

Kein Hinderungsgrund für die Unterschutzstellung ist der Umstand, dass die Wohnanlage 1993–1994 saniert und die Dachgeschosse ausgebaut worden sind, denn das geschah unter Beachtung denkmalpflegerischer Vorstellungen. Dabei wurden die Oberflächen zwischen den Häusern im Durchgang zur rückwärtigen Hauszeile und im Hof zwischen den Hauszeilen teilweise mit Betonpflastersteinen und Asphalt verändert.

Generell werde die Ritterstraße durch straßenbegleitende Hauszeilen von drei 1913 bis 1927 entstandenen Siedlungen und durch das Gebäude der Großbäckerei der Produktiv-Genossenschaft Niederrhein geprägt, schreibt Walter Buschmann im neuen LVR-Buch. Die Kombination aus Fabriken und Wohnungsbau sei charakteristisch für diesen Teil von Dießem. Damit sei die Wohnanlage Ritterstraße über die lokale Bedeutung hinaus ein wichtiges Beispiel für die Herausbildung des Stadtbildes in einem innenstadtnahen Bereich einer mittelgroßen Stadt. Die Architektur der Wohnanlage stehe im Kontext einer seit etwa 1900 im Späthistorismus sich ausbreitenden Tendenz zum Neubarock, wobei Ostwald Formen aus der Monumentalarchitektur verwende. Und damit ist die Ritterstraße eine Variante des Reformwohnungsbaus in Deutschland nach 1890, an dem besonders Baugenossenschaften und gemeinnützige Bauvereine beteiligt waren. Walter Buschmann: „Kennzeichnend ist der Versuch, einerseits verdichtete Bauformen zu schaffen, andererseits aber die Nachteile der stark kritisierten Hinterhöfe zu vermeiden. Verbreitet war besonders eine Bebauungsart, die vom Schlossbau inspiriert war und die Dreiflügelanlagen der Barockzeit nachahmt.“

Ob das alles den heutigen Bewohnern der Wohnungen bewusst ist?