Verbrauchertipp Kammerjäger auf Kundenfang

Krefeld · Sollten Mäuse oder Wespen in den eigenen vier Wänden eingefangen werden müssen, gilt es einige Tipps zu beachten, damit am Ende keine teure Rechnung bezahlt werden muss.

Peter Lindackers, Leiter der Verbraucherzentrale Krefeld, gibt Tipps für die Schädlingsbekämpfung.

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)

Mäuse, Kakerlaken oder in der warmen Jahreszeit auch Wespen möchte niemand als Mitbewohner in den eigenen vier Wänden haben. Wenn Hausmittel nicht mehr helfen oder die Entfernung der Störenfriede nicht so ohne Weiteres möglich ist, bleibt oft nur der Griff zum Telefonhörer. Ein Schädlingsbekämpfer muss her. „Wer eine Maus auf dem Dachboden oder ein Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers hat, will die ungebetenen Gäste möglichst schnell wieder loswerden. In der Eile fallen Verbraucher häufig dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein“, erklärt Peter Lindackers, Leiter der Krefelder Verbraucherzentrale. Damit der Rechnungsbetrag nicht vier bis fünfmal so hoch wie nötig ausfällt, gibt er Ratsuchenden folgende Tipps rund um Schädlingsbekämpfung mit auf den Weg.

Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, sollte nicht hektisch die erstbeste 0800-Nummer oder Handynummer aus dem Branchenbuch gewählt werden. Die führt nämlich oftmals nur zu einem Gesprächspartner im Call-Center, der dann mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden schickt. Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte direkt auf die Homepage des Anbieters gehen und im Impressum nach dessen tatsächlichem Standort recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.

Keine Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, etwa durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal – ob bar oder mit Karte – bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.

Steuervorteil: In einigen Fällen können die Kosten für die Schädlingsbeseitigung auch bei der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Voraussetzung ist, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wird. Seriöse Schädlingsbekämpfer werden dies berücksichtigen.

Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Mäuse zu fangen oder Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten hängen jeweils von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss zum Beispiel eine Hebebühne bestellt werden, um etwa an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, sind höhere Kosten zu veranschlagen.

Kammerjägereinsatz ohne chemische Keulen: Auch beim Schädlingsprofi sollten Kunden darauf bestehen, dass möglichst unbedenkliche Mittel, zum Beispiel Köderdosen, Gele und Fallen statt Sprays und Verneblungsmittel, eingesetzt werden. Informationen über notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder Schutzmaßnahmen und mögliche Innenraumbelastungen dürfen nicht fehlen.