Mittelstraße Schrotthaus bröckelt vor sich hin
Nach dem Dacheinsturz im Dezember an der Mittelstraße ist eine Enteignung des Eigentümers durch die Stadt kein Thema.
Krefeld. Das Vordach neigte sich bereits mehrere Monate bedenklich weit über den Fußgängerweg an der Mittelstraße. Es schien nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis Holzbalken und Regenrinne auf die Straße fallen würden. Am 17. Dezember war es dann soweit. Mit einem lauten Knall krachten Holz- und Metallstücke auf die schmale Straße. Dass kein Passant verletzt wurde: purer Zufall.
Die Straße wurde vorübergehend gesperrt. Nachdem aber Mitarbeiter des Fachbereichs Bauaufsicht und eines Statikbüros das Grundstück als „vorerst sicher beurteilt“ hatten, wurde sie bereits kurze Zeit später wieder freigegeben. Vorerst bestehe also keine Einsturzgefahr. Wie sich die Situation jedoch zukünftig entwickelt, bleibt offen. Der Gehwegbereich vor dem Gebäude bleibt aber definitiv weiterhin abgesperrt.
Der Eigentümer des Gebäudes wurde durch ein Verfahren aufgefordert, das Gebäude zu sichern. „Sollte er nicht freiwillig tätig werden, wird die Stadt Krefeld eine sogenannte Ersatzvornahme veranlassen und die Arbeiten zuerst auf ihre Kosten durchführen lassen und den Betrag dann beim Eigentümer einfordern“, erklärte Stadtsprecher Dirk Senger gegenüber der WZ.
Doch im Verlaufe der Vergangenheit geschah dies bereits mehrfach. Eine Reaktion seitens des Eigentümers ließ bislang aber auf sich warten. Das Haus, das im September 2014 durch einen Brand von innen fast vollkommen zerstört worden war, bröckelt nun bereits seit fast anderthalb Jahren vor sich hin.
Die direkten Nachbarn fürchten nicht nur bautechnische Auswirkungen auf ihre eigenen Wohnhäuser, sondern finden vor allem, dass die Schrottimmobilie zum immer schlechter werdenden Image der Mittelstraße maßgeblich beiträgt .
Eine Enteignung des Eigentümers steht trotzdem nicht im Raum. „Es besteht lediglich die theoretische Möglichkeit einer Enteignung“, so Stadtsprecher Dirk Senger. Es sei ein langwieriges und rechtlich sehr komplexes Verfahren, da es sich um einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht handeln würde. „Verfahren dieser Art wurden deshalb landesweit extrem selten durchgeführt“, erklärt Senger.
Somit wird die Absperrung auf dem Gehweg bestehen bleiben. Doch diese könnte den Eigentümer bald teuer zu stehen kommen.
„Wegen der durch die Absperrungsmaßnahmen laufend steigenden Forderungen der Stadt Krefeld wurden Sicherungshypotheken eingetragen und für dingliche Lasten läuft ein Versteigerungsantrag“, sagt Senger. Heißt übersetzt: die Stadt hat durch die Sicherung des Fußgängerbereichs Kosten, die sie als Hypotheken auf das Haus hat übertragen lassen. Durch eine Zwangsversteigerung würde ein neuer Eigentümer nicht nur die Immobilie kaufen, sondern müsste auch die der Stadt entstandenen Kosten gleich mit übernehmen.
Derweil versuchte der Eigentümer nach WZ-Informationen bereits vor Monaten, das Haus an zwei Interessenten zu verkaufen. Diese sollen aber beim aufgerufenen Kaufpreis im niedrigen sechsstelligen Bereich wieder abgesprungen sein.
Im Juni diesen Jahres hatten Anwohner am Haus an der Mittelstraße 48 die Fenster mit Brettern vernagelt. Der Zugang zu dem ausgebrannten Haus ist seitdem nicht mehr möglich. Zuvor hatten vor allem Drogenabhängige das Gebäude als Unterschlupf genutzt.