Gericht Sechs Jahre Haft für Kindesmissbrauch in 302 Fällen
Ein 70-jähriger Krefelder wurde wegen 302 Fällen für schuldig befunden.
Krefeld. Für sechs Jahre muss ein 70-jähriger Krefelder wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ins Gefängnis. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts befand ihn in 302 Fällen für schuldig. In der Anklage waren noch mehr als 904 Fälle angeklagt gewesen. Dabei handelte es sich aber nur um eine Schätzung der Staatsanwaltschaft, weil sich die Taten über einen Zeitraum von drei Jahren hinzogen.
Der Mann hatte in dieser Zeit immer wieder seine zu Beginn der Taten gerade neun Jahre alte Stiefenkeltochter missbraucht. Sie war die Tochter der Lebensgefährtin seines Sohnes. Gemeinsam lebte der Mann mit der kleinen Familie auf einem Grundstück.
Letztlich ging das Gericht zu seinen Gunsten von nur etwa einem Drittel der angeklagten Taten aus, weil sie aufgrund der Vielzahl und des langen Tatzeitraumes eben nicht genau nachzuweisen waren. Wären noch mehr Taten nachzuweisen gewesen, hätte das Urteil noch höher ausfallen können.
Neben der Missbrauchstat wurde der Mann auch wegen des „Sich-Verschaffens“ kinderpornografischer Schriften und Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Strafverschärfend wurde unter anderem die Ausnutzung der anfangs besonderen Nähe zwischen Stiefopa und der Enkelin gewertet. Auch habe der Angeklagte dem Mädchen später gedroht. Beispielsweise, dass er sich an der Schwester des Mädchens vergehen würde, wenn sie den Missbrauch nicht mit sich machen lasse. Der Angeklagte hatte auch einige Vorstrafen, die sich ebenfalls negativ auf das Strafmaß auswirkten.
Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der Angeklagte die Taten eingeräumt und Reue gezeigt. Das führte dazu, dass das Verfahren sehr viel schneller beendet werden konnte als eigentlich geplant. So konnte auch die belastende Vernehmung des Opfers auf ein Minimum reduziert werden. Es sorgte außerdem dafür, dass die Strafe wegen des Geständnisses etwas gemildert wurde.
Noch im Gerichtssaal kündigten Verteidigung und Staatsanwaltschaft an, gegen das Urteil keine Rechtsmittel einzulegen. Es ist damit rechtskräftig. Der Angeklagte kann damit von der U-Haft direkt in die Strafhaft überführt werden.