Sozialversicherungsbetrug: Es ging zu wie im Wilden Westen

Wegen Betrugs der Sozialversicherung muss sich ein 54-Jähriger vor Gericht verantworten. Es geht um 65 000 Euro.

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Krefeld. Die Aussagen der Zeugen im Prozess gegen den 54-jährigen Krefelder Prokuristen zeigen die unlauteren Machenschaften des Unternehmens aus Gaststätten und Metzgereifilialen auf, bei dem er angestellt war. Dabei scheinen sich die Vorwürfe des Betrugs der Sozialversicherung gegen das Unternehmen, das gleich mehrmals den Namen wechselte, zu bestätigen. Die Mitarbeiterin einer Düsseldorfer Filiale sagte aus, dass man, als eine Kollegin krank wurde, entdeckte, dass keiner der Beschäftigten sozialversichert war.

Alle ehemaligen Mitarbeiter berichteten im Zeugenstand gleichlautend, dass die Gehälter aus den Tageseinnahmen bezahlt wurden. „Es ging zu wie im Wilden Westen“, schilderte eine Verkäuferin aus der Krefelder Filiale das Geschäftsgebaren. Zeitweise hätten nicht einmal die Lieferanten bezahlt werden können. Der Angeklagte habe die Zahlungen aus der Kasse angeordnet. Sie selbst habe noch Lohnforderungen für 556 Überstunden.

Darauf wird sie nach der Insolvenz des Unternehmens wohl sitzen bleiben, ebenso wie der Hausmeister, der in der Krefelder Geschäftszentrale arbeitete, die Einnahmen in den Filialen abkassierte und Lohnrestforderungen in Höhe von 14 000 Euro reklamierte.

Er belastet den nicht aussagewilligen Beschuldigten gleich mehrfach. So habe dieser als Prokurist einen Monatsbruttolohn von 6000 Euro erhalten, sei als Vorgesetzter aufgetreten, habe ihm Arbeitsanweisungen erteilt und die Einnahmen in der Kölner Filiale regelmäßig selbst abgeholt, was die dortige Filialleiterin bestätigte.

Außerdem habe der Angeklagte mit Mitarbeitern seines eigenen Sicherheitsbetriebs Leistungen für das Unternehmen erbracht, in dem er als Prokurist angestellt war. Der Zeuge deutete an, dass die Kassenbücher der Filialen von einer Prokuristin für das Finanzamt „bearbeitet, aktualisiert und möglicherweise gefälscht“ wurden. Laut Anklage beläuft sich die Summe der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge auf 65 000 Euro. Der Prozess wird am 19. März fortgesetzt.