Stadt erhält 19,5 Millionen Euro

Mit dem Geld können Sanierungs- und Modernisierungsrückstände von Schulen bis in das Jahr 2024 abgebaut werden.

Die Stadt Krefeld erhält, nach der Verabschiedung des zweiten Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) in Nordrhein-Westfalen, rund 19,5 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus einem Förderprogramm des Bundes für Schulen. Als städtischer Eigenanteil bleiben zehn Prozent, die nach dem Gesetz auch den Mitteln des Landesförderprogrammes „Gute Schule“ finanziert werden können.

„Die Stadt Krefeld wird hierdurch in die Lage versetzt, die bestehenden Sanierungs- und Modernisierungsrückstände, in Ergänzung zu dem ersten KInvFöG-Programm sowie dem Programm Gute Schule, kontinuierlich abzubauen“, sagt Baudezernent Martin Linne. Von Bedeutung sei, dass die Mittel in Krefeld zusätzlich zu bereits etatisierten Haushaltsmitteln zum Einsatz kommen. „Hierbei hilft auch der jetzt gegenüber den bisherigen Programmen deutlich erweiterte Umsetzungszeitraum bis 2024“, so Linne. Auf die schwierige finanzielle Lage von Kommunen hat der Bund 2015 mit der Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds reagiert.

Damit stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Mit dem KInvFöG Kapitel 2 (Schulsanierungsprogramm) unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Die Umsetzung liegt bei den Ländern. Diese entscheiden darüber, welche konkreten Investitionen gefördert werden und reichen die Bundesmittel entsprechend an die Kommunen weiter.

Die vom Bund für die nordrhein-westfälischen Kommunen bereitgestellten Fördermittel betragen 1,12 Milliarden Euro. Red