Stadt erinnert: Steuern sind fällig

Die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer für die Monate Januar, Februar und März, die Zweitwohnungssteuer sowie die erste Hälfte der Hundesteuer wurden am 15. Februar fällig. Daran und an die Zahlung aller sonstigen nicht gestundeten Rückstände an Steuern, Gebühren und Beiträgen sowie Abgaben, deren Vollziehung nicht ausgesetzt wurde, erinnert die Finanzbuchhaltung der Stadtverwaltung Krefeld.

Barzahlungen sind bei allen Banken und Sparkassen möglich. Besser ist es aber, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu wählen und die Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto 310003 bei der Sparkasse Krefeld, das Konto 8682431 bei der Postbank Essen oder auf die anderen Konten der Finanzbuchhaltung zu überweisen. Die Finanzbuchhaltung empfiehlt die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren. Dabei braucht man keine Zahlungstermine überwachen und hilft der Stadt, die Verwaltungskosten zu senken. Im Internet ist ein Vordruck abrufbar unter www.krefeld.de/fb21 in der Rubrik Dienstleistung „Lastschriftverfahren der Stadt Krefeld“. Beim Lastschriftverfahren zahlt der Bürger immer rechtzeitig den richtigen Betrag, auch wenn sich die Höhe der Forderung geändert hat. So können keine Mahngebühren oder Säumniszuschläge anfallen.

Die Belastung des Kontos erfolgt niemals vor dem Fälligkeitstag der Forderung. Fällige Abgaben, die nicht am Fälligkeitstag den Konten der Finanzbuchhaltung gutgeschrieben sind, müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen kostenpflichtig beigetrieben werden. Red