Müllverbrennung Stadt will Müllvertrag nicht kündigen

Krefeld. Der Betriebsvertrag für die Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage sowie die Kläranlage soll nicht gekündigt werden. Darauf haben sich die Stadt Krefeld und die Entsorgungsgesellschaft Krefeld (EGK) verständigt.

Foto: Andreas Bischof

Auch der Zusatzvertrag der beiden mit der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (GSAK) soll Bestand haben. Die Ratsmitglieder müssen in ihrer Sitzung am Donnerstag entscheiden, ob sie diesem Vorschlag der Verwaltung folgen.

1989 wurde der Vertrag geschlossen, zum Ende dieses Jahres gibt es erstmals die Möglichkeit, ihn zum Ablauf des Jahres 2018 zu kündigen. Es nicht zu tun bedeutet, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch bis Ende 2028 verlängert. Diese Festlegung ist nicht selbstverständlich, nicht zuletzt, weil sich Müllmarkt und Konditionen in den vergangenen Jahren massiv verändert haben. 110 000 Tonnen Haus- und Sperrmüll, Straßenkehricht und Klärschlamm wurden 2015 an der Parkstraße verbrannt. 172,17 Euro zahlen die Krefelder netto pro Tonne. Ein Preis, der bei einer freien Vergabe am Markt zurzeit nicht erzielt werden kann. Es sind Kosten, die in die Gebührenberechnung einfließen. Auch deshalb hat die Verwaltung im Vorfeld prüfen lassen, ob „aus gebührenrechtlicher Sicht eine Pflicht zur Kündigung des Betriebsvertrags geboten“ sein könnte. Nein, sagen die Juristen, nicht, so lange die Gebühr in keinem Missverhältnis zur gebotenen Leistung stehe.

Eine Pflicht zur Kündigung bestehe nur, wenn aus Sicht der Stadt kein angemessenes Verhältnis zwischen der kommunalen Leistung der Abwasser-/Abfallentsorgung und Gebührenhöhe bestünde. Die Abfall- und Abwassergebühren orientieren sich nach Auffassung der Stadt „in ihrer Höhe an vergleichbaren Gebietskörperschaften in der Region“. Trotzdem soll intensiv nach Einsparpotenzial bei der Müllproduktion und im Anlagenbetrieb gesucht werden. Das soll in die Neuberechnung des Festpreises für die Periode 2018 bis 2021 einfließen. vlo