Stadtbad: Beide Bewerber entsetzt über die Diskussion
Gerüchteküche vor der Entscheidung über den Zuschlag.
Krefeld. Ob es am Mittwoch in der Ratssitzung eine Entscheidung gibt, wer das Stadtbad Neusser Straße sanieren darf, ist ungewiss. Die Politik ist gespalten, die Zahl der Unterstützer für den Europa-Basar von Jochem Bellinger ist genauso groß wie die der Befürworter des Wellness-Centers von Schwittmann/Lucas/Elfes.
Entsprechend hat der Liegenschaftsausschuss am Dienstagabend in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, dem Stadtrat keine Empfehlung zum Thema zu geben.
Im Vorfeld der Entscheidung zwischen den beiden Bewerbern kursieren in der Stadt Gerüchte und Parolen, die beide Architektenbüros auf die Palme bringen. Die UWG hat den Bellinger-Plan als türkischen Basar bezeichnet. Vom Wellness-Zentrum wird behauptet, dass es von der Rentenversicherung als Reha-Einrichtung überhaupt nicht zugelassen werde.
Jochem Bellinger wirft der UWG vor, böse zu manipulieren: „Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die türkischen Mitbürger nicht ausgrenzen möchte, aber dass ich auch keine rein türkische Ausrichtung im Stadtbad haben will. Deshalb heißt unser Projekt Europa-Basar.“
Der Architekt aus Rheurdt pocht auf eine Entscheidung in diesem Monat. „Wir stehen schon seit Juli Gewehr bei Fuß. Deadline ist der 31. Januar. Das haben wir schon vor langer Zeit gesagt. Alle aus der Inverstorengruppe werden langsam unlustig. Bei einer erneuten Vertagung ist alles offen.“
Sauer ist auch Unternehmensberater Klaus Elfes, der die Architektenbüros Schwittmann und Lucas bei diesem Projekt in Gesundheitsfragen berät. „Da versucht jemand, sich die Konkurrenz vom Hals zu halten“, sagt der ehemalige Geschäftsführer des St. Josefshospitals zu den Gerüchten um Ärger mit der Rentenversicherung.
Das Wellness-Konzept setze auf geriatrische Rehabilitation, dafür seien die Krankenkassen zuständig. Man sei in Gesprächen. Zudem mache die Reha nur knapp zehn Prozent des Bauvolumens und des erwarteten Umsatzes aus: „Die Bereiche Wellness, Reha, Gesundheit sind variabel in der Größenordnung — je nach Bedarf.“
Nachfragen der WZ bei Renten- und Krankenversicherungen haben ergeben, dass die Zulassung als ambulanter Reha-Betrieb allein von festgelegten inhaltlichen Kriterien, nicht aber von der Zahl der Anbieter vor Ort abhängt.