Europawahl nach Umzug: Zum Urnengang in zwei Stadtteile

Weil Ralf Sevenich vor der Wahl umgezogen ist, konnte er das EU-Parlament nicht wählen.

Ralf Sevenich mit den beiden Wahlunterlagen, die die Stadt ihm zugeschickt hat. Zur Europawahl gehen konnte er trotzdem nicht.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Uerdingen. Über die Aufregung um Giovanni di Lorenzos angeblichen Wahlbetrug kann Ralf Sevenich nur lachen. Der eine, di Lorenzo, ging bei der Europawahl gleich zweimal zur Wahlurne. Der andere, Sevenich nämlich, hätte gerne eine Stimme für Europa abgegeben, konnte aber nicht.

Denn als Sevenich seine Wahlunterlagen zugeschickt bekommen hat, wohnte er noch in Bockum. Dann zog er nach Uerdingen. Noch vor der Wahl, und damit begann der Ärger. Sevenich bekam zwar prompt neue Wahlunterlagen zugeschickt.

Was ihm aber erst im Wahllokal auffiel: Der Vermerk „Wahl zum Europäischen Parlament“ war hauchfein mit Bleistift durchgestrichen worden. Der Wahlhelfer blickt in die Listen, auch hier taucht Sevenich nicht auf. Ein Telefonat mit dem Wahlleiter und zehn Minuten später erhält Sevenich die Auskunft: Die Stimme zur Europawahl darf er nur in seinem alten Wahllokal in Bockum abgeben. „Vielleicht schaffen Sie es ja noch bis zum Kaiserplatz“, sagt der Wahlhelfer aufmunternd.

Aber um kurz vor 18 Uhr ist es dafür bereits zu spät, Sevenich müsste alle Straßenverkehrsregeln brechen, um noch rechtzeitig anzukommen. „Ich komme ja gerne meiner staatsbürgerlichen Pflicht nach, aber nur, wenn es mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar ist“, sagt er sarkastisch.

„Meine Stimme würde am Ergebnis nichts ändern, aber es bleibt ein bitterer Beigeschmack“, sagt er. „Es ist unbegreiflich, dass die Stadt es nicht schafft, mir die Unterlagen für die EU-Wahl zu schicken. Für die Kommunalwahl hat es doch geklappt.“

„Die Stadt Krefeld hat damit gar nichts zu tun“, hält Hans-Jürgen Neuhausen dagegen. „Wir müssen einfach die Wahlgesetze so umsetzen, wie sie geschrieben stehen“, sagt der Abteilungsleiter im Amt für Statistik und Wahlen.

Verschiedene gesetzliche Grundlagen seien die Ursache für Sevenichs missliche Situation. Denn das Kommunalwahlrecht ist im Landesgesetz, das Europawahlrecht in einem Bundesgesetz geregelt. Und die hätten unterschiedliche Fristen zur Ummeldung vor einer Wahl. „Der Stichtag bei der Europawahl ist der 35. Tag vor der Wahl. Wer danach umzieht, für den wird das Wählerverzeichnis nicht mehr geändert.“

Bei der Kommunalwahl sei es der 16. Tag vor der Wahl. Sevenich zog genau zwischen den beiden Terminen um. Das Problem ist den Wahlämtern bekannt, sagt Neuhausen. 2009 hätte es bereits eine ähnliche Situation gegeben. „Es wurde von den Wahlämtern angesprochen, aber es ist nicht darauf reagiert worden“, sagt Neuhausen. Die Landesregierung wolle vermutlich nicht für eine Wahl das Gesetz ändern. „Das ist einem Wähler natürlich nicht schlüssig zu vermitteln“, gibt Neuhausen zu.

Ralf Sevenich hätte es schon gereicht, wenn die Stadt einen Vermerk auf die zweite Wahlbenachrichtigung gemacht hätte, in dem steht, wo er welche Wahl hätte ausüben können. Die Stadt hätte vielleicht deutlicher in den Wahlunterlagen auf diesen Umstand hinweisen müssen, räumt auch Neuhausen ein.

Dass er seine Stimme nicht abgeben konnte, ärgert Sevenich maßlos. Welches Gesetz dabei zählt, interessiert ihn relativ wenig. Eine leise Hoffnung bleibt Sevenich aber noch: „Vielleicht hat Herr di Lorenzo ja meine Partei gewählt — dann gleicht sich das wieder aus.“