Dichtheitsprüfung: Erste Frist endet in einem Jahr
Mehr als 50 Jahre alte Leitungen in Wasserschutzgebieten sind fällig.
Krefeld. Früher hieß es Dichtheitsprüfung, mittlerweile heißt es Zustands- und Funktionsprüfung — die Suche nach Leckagen in Abwasserleitungen. Alle Besitzer von Wohnhäusern, die in Wasserschutzgebieten stehen, sind dazu verpflichtet: Stichtag für Abwasserleitungen, die vor 1965 verlegt wurden, ist der 31. Dezember 2015; für Abwasserleitungen, die später verlegt wurden, endet die Frist am 31. Dezember 2020. Fließen durch die Leitungen gewerbliche beziehungsweise industrielle Abwässer, müssen sie, falls sie vor 1990 verlegt wurden, bis 2015 überprüft werden, ansonsten bis 2020.
Die Kosten für die Prüfung und die gegebenenfalls erforderliche Abdichtung trägt grundsätzlich der Betreiber der Abwasserleitung.
Diese Regelungen gelten für Nordrhein-Westfalen — wobei Krefeld-Gartenstadt akut betroffen ist. Stephan Goerlich, Vorsitzender des dortigen Bürgervereins: „Gartenstadt ist komplett Wasserschutzgebiet, außerdem wurden viele der Häuser hier vor ’65 gebaut.“
Insofern sei die Zustands- und Funktionsprüfung ein Thema im Stadtteil: „Anfragen dazu gibt es.“ Allerdings würden viele zögern, die Prüfung in Auftrag zu geben: „Sie hoffen wohl, dass es doch nicht notwendig ist — aber das klappt wohl nicht.“ Er selbst hat die Zustands- und Funktionsprüfung schon durchführen lassen, wobei die Prüfung selbst mit gut 80 Euro gar nicht so teuer gewesen sei: „Aber inklusive Abdichtung waren es dann rund 1200 Euro.“ Und er befürchtet, dass es in Gartenstadt viele Abwasserleitungen gibt, die leck sind und daher abgedichtet werden müssen: „Hier liegen viele alte Tonrohre. Die meisten müssen deshalb wohl eher 1000 als 100 Euro bezahlen.“