Streit zwischen zwei Frauen in Gaststätte - Bierglaswurf ungeklärt

Krefeld. Wer angetrunken die Polizei ruft, muss damit rechnen, sich auch selbst einer Blutprobe unterziehen zu müssen, selbst wenn man das vermeintliche Opfer ist. Das wollte ein 53-Jähriger in einer Septembernacht 2016 aber wohl nicht einsehen und wehrte sich gegen die Beamten.

Zuvor war seine Freundin in einer Kneipe in einen Streit verwickelt. Beide saßen nun am Dienstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts.

Denn die 35-jährige Frau musste sich auch wegen einer mutmaßlichen Attacke in der Gaststätte verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in der Lokalität an der Neuen Linner Straße einer anderen Besucherin nach einem Streit mit voller Wucht ein Bierglas an den Kopf geworfen zu haben. Dadurch soll die Frau eine Rissquetschwunde an der Stirn und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten haben.

Die Angeklagte stritt die Vorwürfe vor Gericht ab. Die andere Frau habe sie grundlos geschlagen und an den Haaren gezogen. Ihr Freund sei dazwischengegangen, und dann sei man gemeinsam nach draußen gegangen und habe die Polizei gerufen. Ein Bierglas habe sie nicht geworfen. Ob das stimmt, konnte am Dienstag nicht abschließend festgestellt werden. Denn das mutmaßliche Opfer war nicht erschienen.

In der Sache wird es einen neuen Termin geben. Das Verfahren gegen den Freund wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe von 1400 Euro eingestellt. Zwei Polizisten hatten vor Gericht ausgesagt, dass der Mann mehrfach in ihre Richtung geschlagen hatte, als sie ihn zur Blutprobe mitnehmen wollten. Es habe Zeugen gegeben, die gesagt hätten, dass er das Bierglas geworfen habe. „Wegen der unklaren Lage wollten wir ihn mitnehmen“, sagte einer der Beamten. Das gelang erst mittels Einsatz von Pfefferspray.