Euthanasie Tierheim: Anzeige bereits erstattet

Klägerinnen bleiben bei ihren Aussagen über Missstände, wollen aufrütteln. Das städtische Veterinäramt entlastet die Tierheimleitung.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Warum sind die Hunde, Katzen und Kleintiere im Krefelder Tierheim eingeschläfert worden — weil sie schwer krank und nicht mehr behandelbar oder weil sie letztlich lästig waren? Die Vorwürfe der zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen gegen die Leitung des Tierheims schlagen hohe Wellen.

Während die Stadt betont, dass die Anschuldigungen nach Prüfung des Veterinäramts nicht haltbar seien, haben die Mandantinnen von Tierrechtsanwältin Susan Beaucamp jetzt Strafanzeige gegen Tierheimleitung und Tierschutzverein, gegen das Veterinäramt und die an den Euthanasien beteiligten Tierärzte erstattet.

„Das Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund stellt auch für den Tierschutzverein eine Straftat dar“, heißt es von der Stadt — bis heute gebe es aber keine Beanstandungen über Tiertötungen in Krefelds Tierheim. Wegen einer von den Ex-Mitarbeiterinnen durch den Sender Vox angestoßenen Tierschutzbeschwerde habe das Veterinäramt bereits Ende August eine Überprüfung im Tierheim durchgeführt.

Mit dem Ergebnis: „Die Akten sind so geführt, dass die behandelnden Tierärzte richtig entschieden haben, indem sie die Tiere eingeschläfert haben“, sagt Presseamtssprecher Manuel Kölker. Eine Strafanzeige sei demnach ebenso wenig erforderlich wie ordnungsbehördliche Maßnahmen. Anwältin Susan Beaucamp sieht das anders: „Wir werden der Staatsanwaltschaft jetzt insbesondere in den Fällen der euthanasierten Hunde zuarbeiten.“

Ganz konkret mache das der Fall von Rottweiler Tyson: „Er ist eingeschläfert worden, weil er zugebissen hat.“ Das allein sei nach Tierschutzgesetz kein Grund für Euthanasie. „Es muss ein verhaltenstherapeutisches Gutachten geben.“ Und das gab es, so die Anwältin, nicht.

Große Hoffnung auf Erfolg der Strafanzeige haben Anwältin Beaucamp und ihre Mandantinnen allerdings nicht: „Ich gehe davon aus, dass die Verfahren eingestellt werden. Nicht, weil kein Unrecht geschehen ist, sondern weil die Beschuldigten, die Verantwortlichkeiten an den Nächsten weiterschieben werden.“

Für ihre Mandantinnen stehe eine andere Motivation als die Verurteilung im Vordergrund, betont Susan Beaucamp, nämlich: „Zu verhindern, dass so etwas künftig wieder geschieht...“